Neuer Rentenanspruch durch die Mütterrente II

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Die Mütterrente II, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist, bringt Müttern nicht nur mehr Rente. In manchen Fällen sorgen die Neuregelungen sogar dafür, dass erstmals überhaupt ein Anspruch auf Rente besteht.

Der Grund: Zur Mütterrente II gehört nicht nur ein halber zusätzlicher Entgeltpunkt, sondern auch ein zusätzliches halbes Kindererziehungsjahr. Pro Kind werden nun für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, 21/2 Jahre mit Kindererziehungszeiten anerkannt.

Das sind in der gesetzlichen Rentenversicherung vollwertige Versicherungszeiten. Hierdurch kommen Mütter – und in wenigen Fällen auch Väter – unter Umständen auf die für eine Rente nötigen fünf Versicherungsjahre.

Wer die fünfjährige Wartezeit erfüllt, hat derzeit (2019) mit 65 Jahren und sieben Monaten Anspruch auf eine kleine Altersrente.

Ein Blick zurück auf das Jahr 2014: Damals wurde die Mütterrente für diejenigen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erstmals erhöht. Statt eines Jahres (1 Entgeltpunkt/EP) standen ihnen fortan zwei Jahre (2 EP) pro Kind für die Kindererziehung für die Rente zu.

Das brachte immerhin 64.407 älteren Elternteilen erstmals einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Ein ähnlicher – wenn auch kleinerer – Effekt ist nun durch die weitere Verbesserung der Mütterrente um ein halbes Erziehungsjahr (0,5 EP) seit dem 1.1.2019 zu erwarten.

Rund die Hälfte der 2014 zugegangenen neuen (Mütter-)Rentnerinnen zahlten vorher zusätzlich noch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse ein. Das dürfte daran liegen, dass auch bei zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, nach dem bis Ende letzten Jahres geltenden Recht die erforderlichen fünf Versicherungsjahre noch nicht erreicht waren.

Letzteres hat sich mit der weiteren Verbesserung seit 2019 geändert. Nun haben auch Mütter mit zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, allein aufgrund der Kindererziehungszeit von 2,5 Jahren pro Kind einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.

Um ab Anfang 2019 Rente zu erhalten, musste der Antrag bis Ende April gestellt werden. Bei späterer Antragstellung wird die Rente ab dem Antragsmonat gezahlt.

(MS)

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