Auch Radfahrer haben Abstandspflichten – selbst bei Pferden
Pkw-Fahrer müssen beim Überholen von Radfahrern ausreichend Abstand halten. Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, den Fahrzeugführer beim Überholen von Fahrrädern beachten müssen: anderthalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Doch was gilt umgekehrt für Radfahrer?

Auch Radfahrer haben Abstandspflichten – selbst bei Pferden

 - 

Pkw-Fahrer müssen beim Überholen von Radfahrern ausreichend Abstand halten. Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, den Fahrzeugführer beim Überholen von Fahrrädern beachten müssen: anderthalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Doch was gilt umgekehrt für Radfahrer?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Frankenthal am 5.6.2020. Allerdings ging es nicht um den Abstand eines Radfahrers zu einem Pkw, sondern um den notwendigen Abstand beim Vorbeifahren an Pferden. Der Fahrer eines Liegefahrrads überholte auf einem Radweg zwei Pferde, die verbotenerweise auf dem Radweg geritten wurden. Eines der Pferde schlug mit den Hufen aus und brachte den Radfahrer zum Stürzen. Prellungen, Schürfwunden und eine Verletzung an der Hand waren die Folgen.

Vor Gericht ging es nun um die Schuldfrage. Das Gericht wies dem Radfahrer die hälftige Mitschuld zu, obwohl die Reiterinnen den Radweg verbotenerweise benutzt hatten und obwohl für Halter eines Pferdes eine Tierhalterhaftung besteht, wonach der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden einstehen muss, die das Tier verursacht.

Doch die Nichteinhaltung des Mindestabstands durch den Radfahrer machte ihn zum Mitschuldigen. Beim Überholen hatte er lediglich einen Abstand von 40 Zentimetern eingehalten. Es hätten jedoch nach Ansicht des Gerichts mindestens zwei Meter sein müssen. Zudem habe sich der Radfahrer nicht mit den Reiterinnen über das Überholen verständigt, beispielsweise durch Klingeln, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. In diesem Fall hätten die Reiterinnen die Pferde auf den demnächst überholenden Radfahrer vorbereiten und so einer Schreckreaktion vorbeugen können (Az. 4 O 10/19). 

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Zu den Lieblingen von vorsichtigen Sparern in Deutschland gehören offene Immobilienfonds. Mehr als 130 Milliarden Euro an Vermögen steckt bereits in den Fonds, mit denen sich Privatanleger schon mit 25 Euro im Monat an Gewerbe- und Wohnimmobilien beteiligen mehr

  • [] Es ist nicht ganz 30 Jahre her, da konnte man mit Bundeswertpapieren Renditen von mehr als 6 % erzielen. Beliebt waren vor allem Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes. Jahrzehntelang hat das Anlegen in die Bundestitel hervorragend funktioniert mehr

  • [] Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat geschulte Testkäufer zu Banken, Versicherern und andere Finanzdienstleistern geschickt, um diese Institute unerkannt und aus der Perspektive Kunden zu beobachten. Das Ergebnis: Allein auf mehr

  • [] Viele Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, die in Form von negativen Zinsen erhoben wurden. Betroffen waren insbesondere Girokonten und Tagesgeldkonten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Entgelte grundsätzlich mehr

  • [] Es geht um saubere Energie oder Gesundheit, um die Blockchain-Technologie, Datensicherheit oder Kreislaufwirtschaft. Fonds, die sich mit ihren Investments auf (vermeintliche) Zukunftstrends konzentrieren, werden bei privaten Anlegern immer beliebter. mehr

Weitere News zum Thema