Trotz Grundsicherung lohnt Sparen fürs Alter

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Viele Geringverdiener befürchten, dass sie mit ihrer gesetzlichen Rente später ohnehin allenfalls knapp das Sozialhilfeniveau erreichen werden. Vom zusätzlichen Sparen fürs Alter würde dann in erster Linie das Sozialamt profitieren. Jeder Euro Riester- oder Betriebsrente würde dann einen Euro weniger Grundsicherung im Alter bedeuten. Ein Nullsummenspiel. Warum dann also vorsorgen?

Durch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz wurde dieses Vorsorge-Hemmnis entschärft: In § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII wurde 2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt. Der Freibetrag gilt auch für den Teil der gesetzlichen Rente, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Bezieher von Grundsicherung dürfen nun in jedem Fall 100,– € pro Monat aus einer freiwilligen Altersvorsorge zusätzlich zur Grundsicherung behalten. Für diejenigen, die Zusatzrenten von über 100,– € im Monat beziehen, sind darüber hinaus 30 % des Betrags, der 100,– € übersteigt, anrechnungsfrei – höchstens aber monatlich 216,– € (gilt für 2020; im Jahr 2019 waren es 212,– €).

Beispiel:

Sie sind auf Grundsicherung angewiesen, weil Sie nur eine kleine gesetzliche Rente beziehen. Daneben haben Sie noch eine Betriebsrente von 150,– € und eine Privatrente von 250,– € im Monat – insgesamt also 400,– €. 100,– € davon dürfen Sie ohnehin behalten. Von den zusätzlichen 300,– € sind (30 % =) 90,– € anrechnungsfrei. Insgesamt beträgt Ihr monatlicher Freibetrag in diesem Fall 190,– €. Mit anderen Worten: Von den Zusatzrenten dürfen Sie neben der Grundsicherung monatlich 190,– € behalten.

(MS)

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