Auch Radfahrer haben Abstandspflichten – selbst bei Pferden
Pkw-Fahrer müssen beim Überholen von Radfahrern ausreichend Abstand halten. Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, den Fahrzeugführer beim Überholen von Fahrrädern beachten müssen: anderthalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Doch was gilt umgekehrt für Radfahrer?

Auch Radfahrer haben Abstandspflichten – selbst bei Pferden

 - 

Pkw-Fahrer müssen beim Überholen von Radfahrern ausreichend Abstand halten. Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, den Fahrzeugführer beim Überholen von Fahrrädern beachten müssen: anderthalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Doch was gilt umgekehrt für Radfahrer?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Frankenthal am 5.6.2020. Allerdings ging es nicht um den Abstand eines Radfahrers zu einem Pkw, sondern um den notwendigen Abstand beim Vorbeifahren an Pferden. Der Fahrer eines Liegefahrrads überholte auf einem Radweg zwei Pferde, die verbotenerweise auf dem Radweg geritten wurden. Eines der Pferde schlug mit den Hufen aus und brachte den Radfahrer zum Stürzen. Prellungen, Schürfwunden und eine Verletzung an der Hand waren die Folgen.

Vor Gericht ging es nun um die Schuldfrage. Das Gericht wies dem Radfahrer die hälftige Mitschuld zu, obwohl die Reiterinnen den Radweg verbotenerweise benutzt hatten und obwohl für Halter eines Pferdes eine Tierhalterhaftung besteht, wonach der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden einstehen muss, die das Tier verursacht.

Doch die Nichteinhaltung des Mindestabstands durch den Radfahrer machte ihn zum Mitschuldigen. Beim Überholen hatte er lediglich einen Abstand von 40 Zentimetern eingehalten. Es hätten jedoch nach Ansicht des Gerichts mindestens zwei Meter sein müssen. Zudem habe sich der Radfahrer nicht mit den Reiterinnen über das Überholen verständigt, beispielsweise durch Klingeln, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. In diesem Fall hätten die Reiterinnen die Pferde auf den demnächst überholenden Radfahrer vorbereiten und so einer Schreckreaktion vorbeugen können (Az. 4 O 10/19). 

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Grundrente soll langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen einen Zuschlag zur Altersrente bieten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts erklärt, warum das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung berücksichtigt wird und weshalb mehr

  • [] Eine Witwe erhielt seit 1996 eine Witwenrente. Später bekam sie zusätzlich eine eigene Altersrente. Sie hatte jedoch nicht gemeldet, dass sie nun zwei Renten bezieht. Erst viele Jahre später bemerkte die Rentenversicherung dies und forderte über 59.000 mehr

  • [] Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Möglichkeit der Barauszahlung der gesetzlichen Rente ab Dezember 2025 ein. Künftig erfolgen Rentenzahlungen ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Die Umstellung betrifft insbesondere ältere Menschen mehr

  • [] Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer – auch bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit. Weniger Einkommen bedeutet: weniger Vermögen, geringere Rentenansprüche und ein höheres Risiko von Altersarmut. Deshalb ist es für Frauen besonders wichtig mehr

Weitere News zum Thema