Steuerklasse II: Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wenn Sie die Vergünstigungen der Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie zum einen alleinerziehend sein und zum anderen auch mindestens ein Kind zu versorgen haben, das dauerhaft bei Ihnen im Haushalt gemeldet ist. Zudem müssen Sie das Kindergeld für das Kind erhalten.

Um von Steuerklasse II profitieren zu können, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Fehlt es an nur einer, wird Ihnen als Alleinstehender automatisch die Lohnsteuerklasse I zugewiesen. Erfüllen Sie hingegen die Voraussetzungen, lohnt sich der Wechsel.