Steuererklärung: Welche Formulare muss ich ausfüllen?

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Den vierseitigen Mantelbogen müssen Sie auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare Sie darüber hinaus noch brauchen, hängt von Ihrem Steuerfall ab.

Wollen Sie und Ihr Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen, gibt es gemeinsame Formulare und Formulare, die jeder für sich ausfüllen muss. Für eingetragene Lebenspartner, die die Zusammenveranlagung beanspruchen wollen, gelten die Ausführungen zu den Ehepartnern entsprechend.

Die wichtigsten Formulare auf einen Blick:

Formular

Anwendungsfall

Mantelbogen

jeder

Anlage N

Arbeitnehmer, Pensionäre und Betriebsrentner

Anlage Vorsorgeaufwand

Versicherungsbeiträge

Anlage AV

Riester-Rente

Anlage Kind

Eltern

Anlage KAP

Kapitalanleger

Anlage AUS

ausländische Kapitaleinkünfte

Anlage R

Rentner

Anlage U

Geschiedene und getrennt lebende Ehepartner

Anlage SO

Geschiedene; Verkäufer von Grundstücken etc.

Anlage V

Eigentümer vermieteter Immobilien

Anlage FW

Eigentümer selbst genutzter Wohnungen

Anlage S

Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)

Anlage G

Gewerbetreibende (§ 15 EStG)

Anlage EÜR

Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)

Anlage Unterhalt

Zahlung von normalem Lebensunterhalt, zum Beispiel an Eltern, Kinder und nichtehelichen Lebenspartner

Anlage VL

vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage

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