Witwengelder
Steuerpflichtige Versorgungsbezüge liegen vor, wenn eine Witwe/ein Witwer aus dem früheren Dienstverhältnis des verstorbenen Ehegatten eine Pension bezieht. Für diese Bezüge wird ein Versorgungsfreibetrag von 40 Prozent gewährt, dabei bleiben jedoch maximal 3.072 € steuerfrei. Die Witwe bzw. der Witwer muss die Lohnsteuerkarte beim Unternehmen einreichen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 19.8 LStR