Versorgungsbezüge
Versorgungsempfänger, wie z.B. Betriebsrentner, erhalten einen Versorgungsfreibetrag von 40 % ihrer Versorgungsbezüge, höchstens jedoch 3.000,- Euro jährlich. Diese Vergünstigung wird jedoch ab 2005 bis 2040 schrittweise für jeden neu in Ruhestand tretenden Jahrgang vermindert:
Der Versorgungsfreibetrag von bisher 40 %, höchstens 3 072,- Euro, wurde im Jahre 2005 geglättet auf 3 000,- Euro. In den folgenden 15 Jahren wird der prozentuale Anteil jährlich um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120,- Euro reduziert, in den folgenden 20 Jahren sind es jährlich 0,8 % und 60,- Euro. Der für das Jahr des Pensionsbeginns ermittelte Versorgungsfreibetrag wird für die gesamte Laufzeit der Bezüge festgeschrieben.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,- Euro wird abgeschafft und nur noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,- Euro gewährt. Zum Ausgleich für den Wegfall wird für die Übergangszeit ein steuerfreier Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 900,- Euro eingeführt, der ebenfalls bis 2040 schrittweise abgeschmolzen wird, und zwar in den ersten 15 Jahren um jährlich 36,- Euro und in den folgenden 20 Jahren um jährlich 18,- Euro. Auch dieser Zuschlag bleibt zeitlebens gleich.
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R 19.8 LStR
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