Pension

Die Pension eines Beamten sowie alle anderen Pensionszahlungen (z.B. Werksrenten) gelten steuerlich als Arbeitslohn. Damit unterliegt die Pension der Lohnsteuer. Die steuerpflichtige Pension kann um einen Versorgungsfreibetrag im Kalenderjahr gemindert werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Rente

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 19 EStG

Tipp der Redaktion
SteuerErklärung 2009 für Rentner und Pensionäre

ab 39,95 €

Mehr dazu

SteuerErklärung 2009 für Rentner und Pensionäre

Für die Steuererklärung 2009: Dieser Ratgeber erklärt auf 800 Seiten ausführlich und verständlich, was Rentner und Pensionäre bei der Steuererklärung beachten sollten. Mit der enthaltenen Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 einfach und komfortabel.