Zeitrente
Zeitrenten enden grundsätzlich mit Fristablauf. Sie sind nicht von der Lebzeit des Rentenberechtigten abhängig. Der Besteuerung unterliegt die Zeitrente in voller Höhe.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 6.3.2002, 2 BvL 17/99
R 22.1 EStR
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