Zeitrente

Zeitrenten enden grundsätzlich mit Fristablauf. Sie sind nicht von der Lebzeit des Rentenberechtigten abhängig. Der Besteuerung unterliegt die Zeitrente in voller Höhe.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Ertragsanteil

  2. Rente

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 6.3.2002, 2 BvL 17/99

  2. § 22 EStG

  3. R 22.1 EStR

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