Verpflegungsmehraufwand/Ausland

Führt zum Beispiel ein Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder eine Fahrtätigkeit ins Ausland, können im Vergleich zu dem normalen Verpflegungsmehraufwand höhere Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Länderauswahl Verpflegungsmehraufwand:

 

Verpflegungsmehraufwand 2009 in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer

Land

Zwischen 8

und 14 Stunden

Mehr als 14 und

weniger als 24 Stunden

Mindestens 24 Stunden

Belgien

14 €

28 €

42 €

Dänemark

14 €

28 €

42 €

Frankreich

13 €

26€

39 €

Frankreich (Paris)

16 €

42 €

48 €

Italien

12 €

24 €

36 €

Japan

17 €

34 €

51 €

Polen

8 €

16 €

24 €

Spanien

12 €

24 €

36 €

Vereinigte Staaten

16 €

32 €

48 €

Praxistipp

Die höhe des ansetzbaren Verpflegungsmehraufwand in den einzelnen Land ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden am Anfang eines Jahres durch das Bundesfinanzministerium heraus gegeben. – Nach den vollständigen Tabellen kann unter www.bundesfinanzministerium.de recherchiert werde. Siehe auch BMF-Schreiben vom 17.12.2008, IV C 6-S 2145/08/10001(Anlage) und vom 17.12.2009, IV C 5 – S 2353/08/10006 (Anlage).

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 9 EStG