Umlaufvermögen

In der Bilanz ist neben dem Anlagevermögen, dem Eigenkapital, den Schulden sowie den Rechnungsabgrenzungsposten auch das Umlaufvermögen gesondert auszuweisen.

Zum Umlaufvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. So gehören zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände zum Umlaufvermögen.

In der Bilanz ist das Umlaufvermögen wie folgt zu gliedern:

Umlaufvermögen:

I

Vorräte:

  1. Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe

  2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

  3. fertige Erzeugnisse und Waren

  4. geleistete Anzahlungen

II

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

  3. Forderungen gegen Unternehmen , mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  4. sonstige Vermögensgegenstände

III

Wertpapiere:

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen

  2. eigene Anteile

  3. sonstige Wertpapiere

IV

Schecks, Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Das Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Ist der Teilwert niedriger, ist dieser anzusetzen. Eine Teilwertabschreibung kann nur bei dauernder Wertminderung vorgenommen werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Anlagevermögen

  2. Bilanz

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 266 HGB

  2. § 247 HGB

  3. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  4. R 6.1 EStR

Tipp der Redaktion
Steuererklärung 2009 für Selbstständige mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010

ab 89,95 €

Mehr dazu

Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige

Dieses Programm wendet sich an alle Selbstständigen, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen möchten.