Steuerrückerstattung

Liegt die per Steuerbescheid festgestellte Steuerschuld unter der bereits gezahlten Steuer (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), kommt es zu einer Steuerrückerstattung. Der erstattete Betrag gehört bei privaten Steuern (z.B. Einkommensteuer) nicht zu den Einkünften. Werden hingegen betriebliche Steuern (z.B. Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer) erstattet, liegt in der Regel eine Betriebseinnahme vor.

Auch bei einer Steuerrückerstattung kann des Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn die Steuerklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Steuern

  2. Verspätungszuschlag

  3. Fristen