Steuern

Steuern sind Geldleistungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird.

Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Gemeinden, Länder, Bund) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dabei kann die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein. So werden Steuern auch erhoben, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu lenken.

Steuern werden unter anderem in

  1. Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer),

  2. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Zölle, sonstige Verkehrssteuern),

  3. Substanzsteuern (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer) und

  4. Verbrauchssteuern (z.B. Mineralölsteuer)

untergliedert.

Steuerliche Nebenleistungen sind Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten.

Für die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen ist das Finanzamt zuständig, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hat der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze ist das Finanzamt zuständig, wo sich der Steuerpflichtige am meisten aufhält.

Bei der Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen ist das Finanzamt zuständig, in dem sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 3 AO

  2. § 19 AO

  3. § 20 AO

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