Eigenheimzulage/Wohnungsbaugenossenschaft

Eigenheimzulage wird auch für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft gezahlt. Die Förderung beträgt 3 % der Einlage. Die maximale Zulage wurde seit dem 1.1.2004 leicht herabgesetzt von bisher 1.227 € auf 1.200 €; die Kinderzulage von 256 € auf 250 €. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 € (vor 1.1.2004: 5.113 €). Seit dem 1.1.2004 ist neu, dass der Anspruchberechtigte spätestens im letzten Jahr der Förderung eine Genossenschaftswohnung beziehen muss, um die Förderung zu behalten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 17 EigZulG