Eigenheimzulage/Objekte

Neubauten aber auch Altbauten werden gefördert. Begünstigt werden selbst hergestellte oder käuflich erworbene Objekte, die sich im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, befinden. Dabei muss kein komplettes Haus erworben werden, denn auch eine Eigentumswohnung ist förderungsfähig. Eine Förderung für den Ausbau und die Erweiterung einer vorhandenen Immobilie wird seit dem 1.1.2004 nicht mehr gewährt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 10e EStG

  2. § 2 EigZulG