Bauherr
Als Bauherr gilt, wer auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. Für Bauherren werden zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Dazu zählen Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und steuerliche Förderungen für Baudenkmäler.
Eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmäler wird durch einen Abzug von der Bemessungsgrundlage erreicht. Baudenkmäler werden wie folgt gefördert: