Ansparabschreibung/Existenzgründer
Rechtslage ab 2007:
Die Ansparabschreibung für Existenzgründer wird durch die Einführung eines Investitionsabzugsbetrags ersetzt.
Rechtslage bis 2006:
Bildet ein Existenzgründer eine Rücklage im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und in den fünf folgenden Wirtschaftsjahren, so sind folgende Besonderheiten zu beachten. Der Investitionszeitraum beträgt 6 Jahre (Gründungszeitraum). Bis dahin muss das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt werden. Wird die Rücklage zum Beispiel am 31.12.2002 gebildet, so können mit dieser Rücklage Investitionen bis zum 31.12.2007 getätigt werden. Maximal kann im Gründungszeitraum eine Rücklage von 307.000 € gebildet werden. Dies ist doppelt so viel wie bei der Ansparabschreibung im Normalfall. Wird die beabsichtigte Investition nicht getätigt, ist die Rücklage spätestens am Ende des fünften Wirtschaftsjahrs nach dem Wirtschaftsjahr ihrer Bildung aufzulösen. Dabei ist ein Gewinnzuschlag (6 % pro Jahr) wie bei der normalen Ansparabschreibung nicht vorzunehmen.
Als Existenzgründer gelten natürliche Personen die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung an keiner Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren. Zudem darf die natürliche Person in dieser Zeit auch keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt haben. Auch eine gewerblich tätige Personengesellschaft gilt als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Auch eine Kapitalgesellschafter an der natürliche Personen beteiligt sind, kann als Existenzgründer gelten, wenn vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Praxistipp
Auch negative Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gefährden den Existenzgründerstatus. Denn Existenzgründer ist nur, wer fünft Jahre vor seiner Betriebseröffnung keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Werden innerhalb dieses Zeitraums jedoch positive oder negative Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, geht der Existenzgründerstatus verloren. (Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.4.2007, Aktenzeichen: 10 K 4638/08)
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
FG Köln 25.4.2007 – 10 K 4638/08