Virtuelle Eigentümerversammlungen jetzt möglich: Voraussetzungen
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Bisher konnten Eigentümerversammlungen nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer darauf verständigt hatten. Andernfalls mussten sie in Präsenz oder in hybrider Form stattfinden. Nach einer Gesetzesänderung sind jetzt auch reine Online-Versammlungen möglich.
Voraussetzung für eine Online-Eigentümerversammlung ist, dass dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz.
Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.
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(MB)