Mieter verursacht Schaden: Wer zahlt für zerkratzten Aufzug?
Hoffentlich geht nichts kaputt!

Mieter verursacht Schaden: Wer zahlt für zerkratzten Aufzug?

 - 

Muss ein Mieter, der beim Umzug zwei Kratzer in einem Aufzug verursacht, den kompletten Austausch der Edelstahlverkleidung bezahlen? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Geklagt hatte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, in dem es einen Personenaufzug gibt, dessen Kabine innen mit einer Edelstahlverkleidung ausgekleidet ist.

Ein ehemaliger Mieter hatte bei seinem Auszug am Aufzug mit seinen Möbeln an der Rückwand und der linken Seitenwand des Lifts jeweils einen Kratzer verursacht.

Kompletter Austausch der Seitenwand und Rückwand erforderlich?

Der Eigentümer des Hauses erklärte, zur Wiederherstellung des Aufzugs sei ein vollständiger Austausch der Seiten- und Rückwand erforderlich, was insgesamt einen Reparaturaufwand in Höhe von 13.550 Euro (netto) verursache.

Die Haftpflichtversicherung des ehemaligen Mieters zahlte außergerichtlich zur Abgeltung des Schadens 5.000 Euro und war der Auffassung, dass weitergehende Ansprüche im Hinblick auf den Schaden unverhältnismäßig seien.

Mit Eigentümer forderte daraufhin vor Gericht die Zahlung des Differenzbetrags (8.550 Euro) zuzüglich angefallener Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 206,47 Euro.

Gericht und Gutachter stimmen Vermieter zu

Das LG Koblenz folgte der Auffassung des Eigentümers und erklärte, nach der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens stehe fest, dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Ersatz gleichwertiger Originalteile möglich sei. Die Anbringung einer zusätzlichen Wandverkleidung mit dem Zweck, die Schäden zu kaschieren, sei aus statischen Gründen nicht möglich.

Die Reparaturkosten am Aufzug waren nach der Auffassung des Gerichts auch nicht unverhältnismäßig hoch (LG Koblenz, Urteil vom 24.04.2023, Az. 4 O 98/21).

Ratgeber für Vermieter

Der große Vermietungsratgeber: Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. → weiterlesen

Der Vermietungsassistent: Set mit allen Formularen und Mustern, die Sie als Vermieter brauchen – u.a. Mietvertrag, Kündigung, Nebenkostenabrechnung. → weiterlesen

Aus unserer ebook-Reihe »kurz & konkret«:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute die lange erwarteten Urteile zum Grundsteuer-Bundesmodell veröffentlicht. Ergebnis: Das Bundesmodell ist nach der Überzeugung des BFH nicht verfassungswidrig. Drei Klagen gegen die Grundsteuer wurden als unbegründet mehr

  • [] In Thüringen wird zum 1.1.2027 die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Was das bedeutet und was Immobilieneigentümer mehr

  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Abriss eines vermieteten Wohngebäudes und der anschließende Neubau auf demselben Grundstück nicht durch die Wohnraumoffensive steuerlich gefördert wird. Er bestätigte damit ein Urteil des FG Köln. mehr

Weitere News zum Thema