Auch wenn ein Baum verspätet umstürzt, besteht Versicherungsschutz

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Sabine – so wurde der heftige Sturm getauft, der über Deutschland tobte. In den Tagen danach haben die Schadensabteilungen der Wohngebäudeversicherungen Hochbetrieb.

Vor allem Dachschäden und umgestürzte Bäume gehen dabei ins Geld. Mitunter tritt der Schaden allerdings nicht direkt ein, beispielsweise wenn ein Baum erst mit einiger Verzögerung nach einem Sturm umstürzt. Genau dies war in einem Fall geschehen, über den nach einem früheren Sturm das Oberlandesgericht Hamm zu verhandeln hatte. Hier war ein Baum mit einer Verspätung von einer knappen Woche auf das Flachdach eines Hauses gestürzt und hatte enormen Schaden angerichtet.

Das Gericht befand: "Dass dies nicht zeitlich unmittelbar nach dem Sturm geschah, sondern dass der Baum, der aufgrund des Sturms seine Standfestigkeit verloren hatte, erst um einige Tage zeitverzögert auf das Dach des versicherten Gebäudes fiel und den Gebäudeschaden herbeiführte, ändert nichts daran, dass der Baum ursächlich durch den Sturm auf das Flachdach des Hauses geworfen wurde".

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen müsse. Dabei komme es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit (auch) auf seine Interessen an.

Bei entsprechend mit zeitlicher Verzögerung eintretenden Schäden ist es wichtig, dass Versicherungsnehmer schnell ein Gutachten eines Sachverständigen einholen. Dabei besteht allerdings ein gewisses Kostenrisiko. So hatte sich im entschiedenen Fall die beklagte Versicherung ursprünglich nicht nur geweigert, für den Schaden einzutreten, sondern hatte auch die Kostenübernahme für das Gutachten abgelehnt.

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