… Die Steuererklärung des Verstorbenen muss – wie jede andere Steuererklärung auch – bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Kannst du die Abgabefrist nicht einhalten, denke daran, eine Fristverlängerung zu beantragen – sonst droht in letzter Konsequenz ein Verspätungszuschlag. In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte des Verstorbenen angegeben werden (z.B. Löhne, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte). …