Werbungskosten in der Steuererklärung
Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer entstehen, um seine Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten – also die Ausgaben, die rund um den Job entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten, berufsbedingte Umzugskosten, Ausgaben für Fachbücher, Kosten für bestimmte Arbeitskleidung, Fortbildungskosten usw. Werbungskosten führen zu einer Steuerersparnis, da sie von den damit zusammenhängenden Einnahmen abgezogen werden und nur die danach verbleibenden Einkünfte zu versteuern sind.Weil jeder Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit irgendwelche Werbungskosten hat, gewährt das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung automatisch einen Pauschbetrag. Er beträgt zurzeit pro Jahr 1.000 Euro. Diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (oder Werbungskosten-Pauschbetrag) bekommt man immer dann, wenn in der Anlage N keine Werbungskosten eingetragen oder ein Betrag von weniger als 1.000 Euro angegeben werden.
Typische Werbungskosten sind zum Beispiel
- Fahrtkosten zur Arbeit (egal mit welchem Verkehrsmittel!),
- Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung,
- Kosten für einen berufsbedingten Umzug (in diesem Zusammenhang auch Nachhilfeunterricht für die Kinder),
- Fortbildungen, Seminare u.ä.,
- Fachbücher und Fachzeitschriften,
- Arbeitszimmer und Arbeitsmittel (hier auch PC, Drucker, Laptop-Rucksack usw.),
- Arbeitskleidung und die Reinigungskosten dafür.