Steuererklärung für Gewerbe & Kleingewerbe

Welche Steuererklärungen müssen Gewerbetreibende abgeben?
Alles zu Steuererklärung, Formularen, Unterlagen, Pflichten & Fristen.

Stand: - Wenn Sie Gewerbetreibender sind, eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ein Kleingewerbe angemeldet haben, sind Sie zur Abgabe verschiedener Steuererklärungen verpflichtet. Neben der regulären Einkommensteuererklärung müssen Sie unter Umständen auch eine Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Erfahren Sie in unserem Artikel, wann Sie welche Steuererklärung Sie als Gewerbe und kleingewerbetreibende abgegeben müssen und welche Unterlagen und Formulare hierfür erforderlich sind

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

 

Welche Steuererklärungen müssen Gewerbe- und Kleingewerbetreibende abgeben

Gewerbetreibende und Kleingewerbetreibende müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die Summer der erzielten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Ob auch eine Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Rechtsform des Unternehmens, dem erzielten Gewinn oder dem Umfang der betrieblichen Tätigkeit ab.

Einkommensteuererklärung

Kleingewerbetreibende und Gewerbetreibende müssen genauso wie andere Selbstständige oder Privatpersonen auch einmal im Jahr eine reguläre Einkommensteuererklärung abgeben. Stichtag ist der 31.07. des Folgejahres. Bis dahin muss Ihre Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt in elektronischer Form vorliegen.

 

Gewerbesteuererklärung

Grundsätzlich ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, erst einmal gewerbesteuerpflichtig.

Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie als Gewerbetreibender jedoch erst dann abgeben, wenn Ihr Gewinn im betreffenden Steuerjahr höher ist als 24.000 € oder Sie das Finanzamt dazu auffordert. Kapitalgesellschaften dagegen sind ab dem ersten Euro dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Um das Formular für die Gewerbesteuererklärung korrekt ausfüllen zu können, sollten Ihnen Unterlagen, Informationen oder Zahlen für den Erhebungszeitraum vorliegen:

  • Hebenummer der Gemeinde Ihrer Betriebsstätte
  • Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb
  • Hinzurechnungen (z.B. Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften oder aus Miet- oder Pachtzinsen, Schuldzinsen, Renten)
  • Kürzungen (z.B. Spenden, Grundsteuer)

Den maßgeblichen Gewerbeertrag errechnet das Finanzamt automatisch anhand Ihres Gewinns zuzüglich Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen.

Achtung: Die Gewerbesteuererklärung muss auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden. Hierfür können Sie zum Beispiel unsere SteuerSparErklärung für Selbstständige oder das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) nutzen.

Pauschale Gewerbesteueranrechnung, um Steuerlast zu reduzieren

Da es sich bei der Gewerbesteuer um eine betriebliche Steuer handelt, darf diese nicht den Gewinn mindern. Gewerbetreibende können sich jedoch einen Teil der bereits gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld anrechnen lassen und somit die eigene Steuerlast reduzieren.

Allerdings wird die Ermäßigung nur von dem Teil der Einkommensteuer abgezogen, der auf die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb entfällt. Seit dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Ermäßigung bei der Einkommensteuer das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Die Gewerbesteueranrechnung darf jedoch nicht höher sein als die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer.

Wichtig: Die Gewerbesteueranrechnung kann nur auf die Einkommenssteuer und nicht auf die Körperschaftssteuer angerechnet werden.

Körperschaftsteuererklärung für Gewerbetreibende

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von juristischen Personen wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine mit Geschäftsleitung oder Hauptsitz in Deutschland erhoben. Die Körperschaftsteuererklärung müssen Sie bis spätestens zum 31.07. des Folgejahres an das für Ihren Unternehmenssitz zuständige Finanzamt elektronisch übermitteln.

Neben der Körperschaftsteuererklärung benötigen Sie noch Unterlagen zur Gewinnermittlung. Hierzu gehören zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz und gegebenenfalls eine Umsatzsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung. Die Höhe der Körperschaftssteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Wichtig: Vereine müssen erst dann Körperschaftsteuer bezahlen, wenn die Einnahmen im betreffenden Steuerjahr über 45.000 € lagen.

Umsatzsteuererklärung für Gewerbetreibende

Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss von jedem Unternehmer jährlich erstellt und eingereicht werden. Und zwar unabhängig davon, ob Sie im Laufe des Jahres eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben oder nicht oder ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In der Umsatzsteuererklärung müssen Sie Angaben zu sämtlichen Einnahmen, Ausgaben und Umsatzsteuervorauszahlungen machen. Die Jahreserklärung muss spätestens zum 31.07. des Folgejahres bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamt in elektronischer Form eingegangen sein.

Wenn Sie bereits Umsatzsteuervoranmeldungen für das betreffende Kalender- bzw. Geschäftsjahr abgegeben haben und diese nicht korrigiert wurden, haben Sie bereits sämtliche Vorauszahlungen in Bezug auf die Umsatzsteuer geleistet. In der Regel müssen Sie dann auch keine Abschlusszahlung befürchten.

 

Welche Formulare und Anlagen müssen Gewerbetreibende für die Steuererklärung ausfüllen?

Neben dem Mantelbogen, der für alle verpflichtend ausgefüllt werden muss, gehören in die Steuererklärung von Gewerbetreibenden oder Betreibern eines Kleingewerbes unter Umständen noch weitere Formulare oder Anlagen wie zum Beispiel die Anlage G (Gewerbe), Anlage S (Selbstständige) oder die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

 

Welche Unterlagen brauchen Gewerbetreibende, um die Steuererklärung zu erstellen?

Als Gewerbetreibender müssen Sie verschiedene Unterlagen für die Steuererklärung einreichen, um Ihre Einkünfte und Ausgaben für das jeweilige Steuerjahr nachweisen zu können. Zu den benötigten Unterlagen gehören unter anderem:

  • Gewerbeanmeldung als Nachweis dafür, dass Sie ein Gewerbe betreiben.
  • Buchhaltungsunterlagen wie z.B. Rechnungen, Quittungen, Kassenbons etc., damit Ihre Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar sind.
  • Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, um sämtliche Transaktionen nachverfolgen zu können.
  • Verträge mit Kunden oder Lieferanten, damit das Finanzamt Zahlungen und Abrechnungen nachvollziehen kann.
  • Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. eine Bilanz (falls bilanzierungspflichtig), um den Gewinn oder Verlust des Gewerbes nachzuweisen.

Zudem sollten Sie weitere Unterlagen wie zum Beispiel Versicherungspolicen oder Spendenbescheinigungen aufbewahren.

 

 

Mit einer Steuersoftware schneller die Steuererklärung für Gewerbe & Kleingewerbe erledigen

Eine gute Steuersoftware bietet in der Regel eine übersichtliche Eingabemaske, die alle notwendigen Angaben abfragt und in das entsprechende Formular überträgt. Zudem ist meist eine Plausibilitätsprüfung integriert, die mögliche Fehler in den Angaben erkennt und darauf hinweist. Unsere Steuersoftware für Selbstständige kann sogar automatisch die Daten aus einer Buchhaltungssoftware importieren und verarbeiten. Mithilfe einer Steuersoftware können Sie die Steuererklärung also nicht nur schneller erledigen, sondern auch Fehler vermeiden.

 

 

Häufige Fragen und Antworten zur Steuererklärung für Gewerbe

Gibt es aus steuerlicher Sicht einen Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe?

Als Kleingewerbetreibende werden in der Regel diejenigen bezeichnet, die ein Gewerbe angemeldet haben und dieses unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung betreiben. Grundsätzlich existiert jedoch kein Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe, da die Gewerbeanmeldung für alle gleich ist.

Muss ein Gewerbe ohne Einnahmen eine Steuererklärung abgeben?

Ja, auch ohne Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Da sich daraus jedoch keine Abgaben ergeben, spricht man hier von einer sogenannten Nullmeldung.

Wann muss ich als Gewerbe / Kleingewerbe eine Steuererklärung machen?

Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Aus dieser wird dann der jährliche Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ersichtlich. Für das Finanzamt ist der Gewinn relevant, da ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 € Gewerbesteuer anfällt.

Kann ich die Steuererklärung für Gewerbe und privat getrennt einreichen?

Nein. Jeder Steuerzahler muss eine Einkommensteuererklärung einreichen, in der sämtliche Einkünfte erklärt werden. Und zwar unabhängig davon, woher die Einkünfte stammen.

Was brauche ich für die Steuererklärung als Kleingewerbe?

Neben dem Mantelbogen ist die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) das wichtigste Formular bei der Steuererklärung als Kleingewerbetreibender bzw. Gewerbetreibender. In diesem Formular wird der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit und (falls vorhanden) auch Veräußerungsgewinne für das jeweilige Steuerjahr erfasst.

Gibt es den Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer?

Nein. Bisher gibt es den Verlustrücktrag nur für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.