… Nur Leistungen, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht werden, unterliegen der Umsatzsteuer. Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn zwischen zwei Personen eine Leistung gegen Entgelt (Gegenleistung) erbracht wird. Hierbei muss eine Person, der Leistende oder der Leistungsempfänger, Unternehmer sein. Zudem muss eine Gegenleistung erbracht werden, ansonsten liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. …