Steuerlexikon Rückstellungen … Mit einer Rückstellung ist ein wirtschaftlich bereits verursachter Aufwand, der erst in späteren Wirtschaftsjahren zu Ausgaben führt, gewinnmindernd anzusetzen. Die gebildeten Rückstellungen müssen in der Steuerbilanz sowie in der Handelsbilanz angesetzt werden. Rückstellungen sind höchstens unter Berücksichtigung folgender Grundsätze anzusetzen: bei Rückstellungen für Garantieverpflichtungen ist zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige nur zu einem Teil für diese Verpflichtungen in Anspruch …Ansehen
Steuerlexikon Ruhegelder … Ruhegelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende Bezüge oder um eine einmalige Zahlung handelt. § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Sachkonten … Besteht eine Verpflichtung zur Buchführung (Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich), muss bei Beginn eines Handelsgewerbes und jährlich zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufgestellt werden. Die einzelnen Bilanzpositionen werden danach in Konten zergliedert und damit quasi im Jahresverlauf durch die Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle fortgeschrieben. Ein Konto besteht aus einer Soll-Seite und aus einer Haben-Seite. Hierbei korrespondieren die Soll-Seite mit der Aktiv-Seite …Ansehen
Steuerlexikon Sachprämien … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, gehören zu den steuerfreien Einnahmen, wenn die Prämien einen Wert von 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen und in einem jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren gewährt werden, das zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr durchgeführt wird (§ 3 Nr. 38 EStG). Die Lufthansa schreibt Vielfliegern Flug- bzw. Statusmeilen gut (Miles & More …Ansehen
Steuerlexikon Sachspenden … Als Sachspenden gelten Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen des Spenders. Sachspenden sind mit dem Marktpreis (Gemeiner Wert) zu bewerten. Ab 01.01.2009 ist nur noch dann der gemeine Wert anzusetzen, wenn es durch die Spende nicht zur Besteuerung oder Gewinnrealisierung kommt. Ansonsten bemisst sich die Höhe der Zuwendung nach den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Steuerlich begünstigt sind Spenden – und damit auch Sachspenden – nur, wenn sie zur Förderung eines steuerbegünstigten …Ansehen
Steuerlexikon Sachwertverfahren … Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der gemeine Wert von Grundstücken nach dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden: Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn keine Vergleichswerte vorliegen, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich keine ortsübliche Miete ermitteln lässt, sonstige bebaute Grundstücke. § 182 Abs. 2 BewG …Ansehen
Steuerlexikon Säumniszuschlag / Erlass … Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen: Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor. Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war. Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld …Ansehen
Steuerlexikon Säumniszuschlag … Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag zu zahlen. Das gleiche gilt für zurück zu zahlende Steuervergütungen (§ 240 AO). Seit 2020 werden alle Zuschläge (Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag) automatisiert festgesetzt. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % des auf den nächsten durch 50,– € teilbaren abgerundeten Steuerbetrags. Eine Säumnis tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet …Ansehen
Steuerlexikon Scheinbestandteile … Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Hierzu gehören Anlagen (z.B. ein Zahnarztstuhl), die der Steuerpflichtige für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingebaut hat. Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 15.01.1976 ist die Einfügung einer Anlage zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen, wenn die Nutzungsdauer der Anlage bzw. des Gegenstandes länger ist als die voraussichtliche Mietdauer, das eingefügte Wirtschaftsgut …Ansehen
Steuerlexikon Scheinselbständigkeit … Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden, eine Tätigkeit regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erfolgt, eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber vorliegt und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt ist, keine unternehmerische Tätigkeit am Markt vorliegt. Sind zwei der vier Kriterien gegeben, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Damit sind ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit …Ansehen