Plötzlich Arbeitgeber? Das müssen Sie jetzt wissen
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Hauptpflichten und Nebenpflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: So sind Sie arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite!
Was sind die Hauptpflichten des Arbeitgebers?
Die wichtigste Arbeitgeberpflicht ist die Lohnzahlungspflicht: Als Arbeitgeber müssen Sie Löhne und Gehälter pünktlich so ausbezahlen, wie sie es mit Ihren Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag vereinbart haben.
Dabei müssen Sie auch
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das Mindestlohngesetz beachten,
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Ihren Mitarbeitern jeden Monat eine Lohnabrechnung ausstellen,
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Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit leisten.
Zur Lohnzahlungspflicht gehört außerdem, dass Sie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und ggf. Kirchensteuern ordnungsgemäß berechnen und abführen.
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Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen:
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Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten.
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Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung).
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Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
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Schutz von Persönlichkeitsrechten: Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter weder Mobbing noch Diskriminierung ausgesetzt werden. Wenn Sie erfahren, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter verletzt werden, müssen Sie dagegen vorgehen.
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Pflicht zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor sexueller Belästigung.
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Was sind die Nebenpflichten eines Arbeitgebers?
Neben der Pflicht, Lohn und Gehalt vereinbarungsgemäß zu zahlen, haben Sie als Arbeitgeber zahlreiche weitere Verpflichtungen gegenüber Ihren Arbeitnehmern, zum Beispiel:
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Beschäftigungspflicht: Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.
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Arbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Wenn Sie flexible Arbeitszeiten mit Ihren Mitarbeitern vereinbart haben, müssen Sie die konkreten Dienstzeiten rechtzeitig vereinbaren.
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Betriebsrat: Als Arbeitgeber müssen Sie die Gründung eines Betriebsrates zulassen.
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Urlaub: Urlaubsanträge dürfen Sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
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Wiedereingliederung: War ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, müssen Sie ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement anbieten.
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Arbeitszeugnis: Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, müssen Sie Ihnen ein korrektes Arbeitszeugnis ausstellen.
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Datenschutz: Die Daten Ihrer Arbeitnehmer dürfen Sie nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ermittelt bzw. erhoben wurden.
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(MB)