Plötzlich Arbeitgeber? Das müssen Sie jetzt wissen
-
Hauptpflichten und Nebenpflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: So sind Sie arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite!
Was sind die Hauptpflichten des Arbeitgebers?
Die wichtigste Arbeitgeberpflicht ist die Lohnzahlungspflicht: Als Arbeitgeber müssen Sie Löhne und Gehälter pünktlich so ausbezahlen, wie sie es mit Ihren Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag vereinbart haben.
Dabei müssen Sie auch
- 
                  
das Mindestlohngesetz beachten,
 - 
                  
Ihren Mitarbeitern jeden Monat eine Lohnabrechnung ausstellen,
 - 
                  
Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit leisten.
 
Zur Lohnzahlungspflicht gehört außerdem, dass Sie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und ggf. Kirchensteuern ordnungsgemäß berechnen und abführen.
| 
                            
 
                               
  | 
                  
                            
 Der Arbeitgeberassistent: Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung 
 Vertragsmuster, Formulierungshilfen und Musterbriefe, die Ihnen als Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Betrieb helfen, 
 
 
  | 
                  
                            
  | 
               
Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen:
- 
                  
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten.
 - 
                  
Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung).
 - 
                  
Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
 - 
                  
Schutz von Persönlichkeitsrechten: Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter weder Mobbing noch Diskriminierung ausgesetzt werden. Wenn Sie erfahren, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter verletzt werden, müssen Sie dagegen vorgehen.
 - 
                  
Pflicht zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor sexueller Belästigung.
 
| 
                            
 
                               
  | 
                  
                            
 Praxiswissen Arbeitgeber: rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe 
 Die wichtigsten Grundsätze des Arbeitsrechts: vom Zeitpunkt der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Abschluss des Arbeitsvertrags, das laufende Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Dieser Ratgeber liefert Ihnen das nötige rechtliche Know-how! 
 → Leseprobe (PDF) → zum Shop 
  | 
                  
                            
  | 
               
Was sind die Nebenpflichten eines Arbeitgebers?
Neben der Pflicht, Lohn und Gehalt vereinbarungsgemäß zu zahlen, haben Sie als Arbeitgeber zahlreiche weitere Verpflichtungen gegenüber Ihren Arbeitnehmern, zum Beispiel:
- 
                  
Beschäftigungspflicht: Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.
 - 
                  
Arbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Wenn Sie flexible Arbeitszeiten mit Ihren Mitarbeitern vereinbart haben, müssen Sie die konkreten Dienstzeiten rechtzeitig vereinbaren.
 - 
                  
Betriebsrat: Als Arbeitgeber müssen Sie die Gründung eines Betriebsrates zulassen.
 - 
                  
Urlaub: Urlaubsanträge dürfen Sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
 - 
                  
Wiedereingliederung: War ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, müssen Sie ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement anbieten.
 - 
                  
Arbeitszeugnis: Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, müssen Sie Ihnen ein korrektes Arbeitszeugnis ausstellen.
 - 
                  
Datenschutz: Die Daten Ihrer Arbeitnehmer dürfen Sie nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ermittelt bzw. erhoben wurden.
 
| 
                            
 
                               
  | 
                  
                            
 Steuertipps für Selbstständige – Hier bleibt keine Steuerfrage offen! 
 Ihr aktueller und finanzamtssicherer Begleiter durch das Steuerjahr für den betrieblichen und privaten Bereich: 
 
 Mit umfangreichen Informationen für Arbeitgeber zu Lohnsteuerabzug, Arbeitsverträgen mit Angehörigen und Pauschalversteuerung von Arbeitslohn und Geschenken! 
 → zum Shop 
  | 
                  
                            
  | 
               
Ratgeber für Arbeitgeber
Formularhandbuch Der Arbeitgeberassistent: Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe, u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
Ratgeber Praxiswissen Arbeitgeber - rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Ratgeber Der 450-Euro-Job: Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen!
(MB)