Erhaltene Doppelzahlung erhöht die Umsatzsteuer

 - 

Im Geschäftsleben kommt es immer wieder vor, dass eine Zahlung versehentlich doppelt erfolgt. Der überzahlte Betrag wird dann vom Empfänger häufig einbehalten und erst nach Aufforderung zurückgezahlt. Übersehen wird dabei gerne, dass eine Doppelzahlung die Umsatzsteuerschuld des Empfängers erhöht.

Die Höhe der Umsatzsteuer bemisst sich nach dem, was Sie für eine von Ihnen erbrachte Leistung insgesamt erhalten. Unerheblich ist, welcher Geldbetrag tatsächlich vertraglich festgelegt wurde.

Das heißt: Bekommen Sie von einem Kunden mehr Geld als vereinbart und zahlen Sie den zu viel erhaltenen Betrag nicht umgehend zurück, erhöht sich die von Ihnen an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer. Eine Doppelzahlung führt demnach zu einer Verdopplung der Umsatzsteuerschuld (BFH-Urteil vom 19.7.2007, Az. V R 11/05, BStBl II 2007, S. 966).

Steuertipp
Wenn Sie einen überzahlten Betrag nicht umgehend an Ihren Kunden zurückzahlen, dann sorgen Sie zumindest für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Denn stellt sich bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes heraus, dass Sie einbehaltene Doppelzahlungen nicht als umsatzsteuerpflichtig behandelt haben, müssen Sie nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit Nachzahlungszinsen rechnen.

Weitere News zum Thema
  • [] Schon seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Im Moment ist die Umsatzsteuersenkung befristet bis Ende 2023. Die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt einen mehr

  • [] Der Bundesrechnungshof mahnt eine Reform der Umsatzsteuer an: Die Regelungen seien kompliziert, führten oft zu Abgrenzungsschwierigkeiten und widersprüchlichen Ergebnissen und beschäftigten seit Jahren nationale und europäische Gerichte. mehr

  • [] Wer Lebensmittel oder zubereitete Speisen verkauft, entnimmt gelegentlich Produkte für den eigenen Bedarf. Diese Entnahme muss versteuert werden. Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Entnahme kann auf Pauschbeträge zurückgegriffen werden. Jetzt hat mehr

  • [] Heilig Abend naht mit großen Schritten, und vielleicht haben auch Sie bereits einen Weihnachtsbaum gekauft. Wussten Sie, dass auf diesen Kauf – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen können? mehr

Weitere News zum Thema