Checkliste: Pflichtangaben in Kleinbetragsrechnungen

Beziehen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, dürfen Sie diese als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn Sie Ihrerseits Leistungen ausführen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Zum Vorsteuerabzug sind Sie aber nur berechtigt, wenn Ihnen eine Rechnung vorliegt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei Kleinbetragsrechnungen liegt die Latte zum Vorsteuerabzug nicht so hoch wie bei normalen Rechnungen. Um eine Kleinbetragsrechnung handelt es sich, wenn der Rechnungsbetrag 250 € inklusive Umsatzsteuer nicht überschreitet. Prüfen Sie daher genau, ob die folgenden Pflichtangaben in Ihrer Eingangsrechnung enthalten sind.

Hier können Sie die Checkliste kostenlos als PDF-Dokument herunterladen.