Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum
Schöne Weihnachten!

Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum

 - 

Heilig Abend naht mit großen Schritten, und in vielen Wohnzimmern wurde der Weihnachtsbaum schon geschmückt. Auf den Kauf eines Weihnachtsbaums können – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Die Höhe der Umsatzsteuer, die für den Tannenbaum bezahlt wird, hängt von der Herkunft und dem Verkäufer des Baums ab:

  • Der normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein.

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen echten Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist, aber durch einen Gewerbetreibenden (zum Beispiel einen Baumarkt) oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.

  • 5,5% Umsatzsteuer will der Fiskus sehen, wenn der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.

  • Beim Kauf bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 7,8% Umsatzsteuer an.

  • Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer des Vertrauens ein Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, fällt keine Umsatzsteuer an.

Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:

Spenden von der Steuer absetzen

(MB)

Weihnachtsgrafik.jpg

Weitere News zum Thema
  • [] Wer Lebensmittel oder zubereitete Speisen verkauft, entnimmt gelegentlich Produkte für den eigenen Bedarf. Diese Entnahme muss versteuert werden. Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Entnahme kann auf Pauschbeträge zurückgegriffen werden. Jetzt hat mehr

  • [] Die Künstlersozialabgabe spielt für viele Unternehmen eine wichtige Rolle, wenn sie selbstständige Grafiker, Webdesigner, Künstler oder Publizisten beauftragen. Mit der jüngsten Anhebung der Bagatellgrenzen ergeben sich für Auftraggeber neue Erleichterungen mehr

  • [] Feiernden Arbeitnehmern sind die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sogenannte »No-Shows« zuzurechnen. Mit diesem realitätsfernen Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof (BFH) einem Urteil des FG Köln. Leider bleibt es dabei, denn das Bundesverfassungsgericht mehr

  • [] Ist der Privatanteil nach der 1%-Methode zu hoch? Muss für mehrere Betriebs-Pkw ein pauschaler Privatanteil versteuert werden? Dann sollte man ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen. mehr

Weitere News zum Thema