Erhaltene Doppelzahlung erhöht die Umsatzsteuer

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Im Geschäftsleben kommt es immer wieder vor, dass eine Zahlung versehentlich doppelt erfolgt. Der überzahlte Betrag wird dann vom Empfänger häufig einbehalten und erst nach Aufforderung zurückgezahlt. Übersehen wird dabei gerne, dass eine Doppelzahlung die Umsatzsteuerschuld des Empfängers erhöht.

Die Höhe der Umsatzsteuer bemisst sich nach dem, was Sie für eine von Ihnen erbrachte Leistung insgesamt erhalten. Unerheblich ist, welcher Geldbetrag tatsächlich vertraglich festgelegt wurde.

Das heißt: Bekommen Sie von einem Kunden mehr Geld als vereinbart und zahlen Sie den zu viel erhaltenen Betrag nicht umgehend zurück, erhöht sich die von Ihnen an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer. Eine Doppelzahlung führt demnach zu einer Verdopplung der Umsatzsteuerschuld (BFH-Urteil vom 19.7.2007, Az. V R 11/05, BStBl II 2007, S. 966).

Steuertipp
Wenn Sie einen überzahlten Betrag nicht umgehend an Ihren Kunden zurückzahlen, dann sorgen Sie zumindest für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung. Denn stellt sich bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes heraus, dass Sie einbehaltene Doppelzahlungen nicht als umsatzsteuerpflichtig behandelt haben, müssen Sie nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit Nachzahlungszinsen rechnen.

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