Plötzlich Arbeitgeber? Das müssen Sie jetzt wissen
Spaß bei der Arbeit und trotzdem rechtlich auf der sicheren Seite!

Plötzlich Arbeitgeber? Das müssen Sie jetzt wissen

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Hauptpflichten und Nebenpflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: So sind Sie arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite!

Was sind die Hauptpflichten des Arbeitgebers?

Die wichtigste Arbeitgeberpflicht ist die Lohnzahlungspflicht: Als Arbeitgeber müssen Sie Löhne und Gehälter pünktlich so ausbezahlen, wie sie es mit Ihren Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Dabei müssen Sie auch

  • das Mindestlohngesetz beachten,

  • Ihren Mitarbeitern jeden Monat eine Lohnabrechnung ausstellen,

  • Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit leisten.

Zur Lohnzahlungspflicht gehört außerdem, dass Sie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und ggf. Kirchensteuern ordnungsgemäß berechnen und abführen.

 

    

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Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen:

  • Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten.

  • Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung).

  • Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

  • Schutz von Persönlichkeitsrechten: Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter weder Mobbing noch Diskriminierung ausgesetzt werden. Wenn Sie erfahren, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter verletzt werden, müssen Sie dagegen vorgehen.

  • Pflicht zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor sexueller Belästigung.

 

    

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Was sind die Nebenpflichten eines Arbeitgebers?

Neben der Pflicht, Lohn und Gehalt vereinbarungsgemäß zu zahlen, haben Sie als Arbeitgeber zahlreiche weitere Verpflichtungen gegenüber Ihren Arbeitnehmern, zum Beispiel:

  • Beschäftigungspflicht: Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.

  • Arbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Wenn Sie flexible Arbeitszeiten mit Ihren Mitarbeitern vereinbart haben, müssen Sie die konkreten Dienstzeiten rechtzeitig vereinbaren.

  • Betriebsrat: Als Arbeitgeber müssen Sie die Gründung eines Betriebsrates zulassen.

  • Urlaub: Urlaubsanträge dürfen Sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

  • Wiedereingliederung: War ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, müssen Sie ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement anbieten.

  • Arbeitszeugnis: Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, müssen Sie Ihnen ein korrektes Arbeitszeugnis ausstellen.

  • Datenschutz: Die Daten Ihrer Arbeitnehmer dürfen Sie nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ermittelt bzw. erhoben wurden.

 

    

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(MB)

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