Pflegeheim: Im Schnitt 1.700 Euro Eigenanteil im Monat
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Das hat der Gesetzgeber von vornherein so gewollt. Bewohner von Pflegeheimen müssen einen erheblichen Anteil für die Pflege aus der eigenen Tasche zahlen. Wie hoch der Anteil für die Pflege im Heim ist, den die Pflegeversicherung nicht abdeckt, hat der jüngste Pflegereport 2017 der Barmer Krankenkasse ermittelt.

Pflegeheim: Im Schnitt 1.700 Euro Eigenanteil im Monat

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Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Das hat der Gesetzgeber von vornherein so gewollt. Bewohner von Pflegeheimen müssen einen erheblichen Anteil für die Pflege aus der eigenen Tasche zahlen. Wie hoch der Anteil für die Pflege im Heim ist, den die Pflegeversicherung nicht abdeckt, hat der jüngste Pflegereport 2017 der Barmer Krankenkasse ermittelt.

Wie viel müssen Heimbewohner denn derzeit selbst für die Pflege aufbringen?

2017 waren dies im Schnitt monatlich 587,– €. Der Eigenanteil für die Pflege ist in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. Er reicht von 234,– € in Thüringen bis zu 869,– € im Saarland.

Für welchen Pflegegrad gelten diese Beträge?

In den einzelnen Heimen gibt es bei den Pflegekosten, die die Bewohner übernehmen müssen, keinen Unterschied mehr zwischen den Pflegegraden. Bis Ende 2016 stieg der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Heimen von Pflegestufe zu Pflegestufe an. Seit 2017 müssen (mit Ausnahme einiger Altfälle, die schon 2016 im Heim gelebt haben und für die ein Bestandsschutz gilt) alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 im selben Heim denselben Eigenanteil für die Pflege zahlen. Das bedeutet: Wer – beispielsweise – mit Pflegegrad 2 in ein Pflegeheim zieht, muss künftig auch bei höherer Pflegebedürftigkeit nicht mit wesentlich höheren Kosten für die Pflege rechnen.

Wie wird denn der von Heim zu Heim unterschiedliche Eigenanteil für die Pflege berechnet?

Der einrichtungsspezifische Eigenanteil für die Pflege wird – grob gesagt – errechnet, indem die Pflegekosten für Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 addiert werden. Davon werden die kompletten Zahlungen der Pflegeversicherung für diese Heimbewohner abgezogen. Die Differenz wird durch die Zahl der Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 geteilt.

Und was ist mit den sonstigen Kosten im Heim?

Diese müssen komplett von den Pflegebedürftigen bezahlt werden. Die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht. Es handelt sich dabei um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) und die gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten (z.B. für die Anschaffung neuer Möbel oder Renovierungen). Die durchschnittlichen Kosten für die Investitionen lagen 2017 bundesweit bei 401,– € und die durchschnittlichen Hotelkosten bei 703,– €. Zusammen ergibt das 1.104,– €.

Und was macht das unterm Strich?

Zählt man die Pflege-, Hotel- und Investitionskosten zusammen, so ergibt das im Bundesdurchschnitt einen Gesamteigenanteil von 1.691,– €, der von den Pflegbedürftigen in stationären Einrichtungen selbst aufzubringen ist. Dieser Anteil schwankt sehr stark. In einem Viertel der Einrichtungen liegt er laut dem Barmer Pflegereport unter 1.286,– €, bei einem anderen Viertel dagegen über 2.053,– € und in einem Prozent der Einrichtungen sogar über 3.000,– €. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede: So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107,– € in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252,– € in Nordrhein-Westfalen.

Was bedeuten diese Zahlen für die individuelle Vorsorge im Fall der Pflegebedürftigkeit?

Nach Daten eines früheren Barmer Pflegereports müssen etwa jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen damit rechnen, pflegebedürftig zu werden. Die Wahrscheinlichkeit ist also nicht gerade gering. Ob man dann später auf ein Pflegeheim angewiesen ist, ist damit natürlich noch offen. Derzeit leben weniger als 30 % der Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Durch die jüngste Pflegereform wurde die ambulante Pflege gegenüber der Heimpflege noch gestärkt.

Gibt es eine Versorgungslücke, wenn man doch in ein Heim ziehen muss?

Das hängt natürlich von der individuellen Einkommenssituation und dem gewählten Heim ab. Grundsätzlich kann ja nahezu das komplette Alterseinkommen später für die Begleichung der Heimkosten aufgebraucht werden. Denn hier findet ja eine Vollversorgung statt. Alleinstehende Männer ab 65 hatten nach den Zahlen des letzten Alterssicherungsberichts der Bundesregierung im Schnitt netto 1.614,– € im Monat zur Verfügung. Diese Daten beziehen sich auf 2015. Dem steht 2017 bei Heimbewohnern mit Pflegegrad 2 bis 5 ein durchschnittlicher Gesamteigenanteil von 1.691,– € gegenüber. Das bedeutet: Für Senioren mit durchschnittlichem Einkommen gibt es zwar eine Lücke zwischen ihrem Alterseinkommen und dem Gesamteigenanteil an Heimkosten – aber sie ist nicht besonders groß.

Wird denn von einer größeren Lücke ausgegangen?

Von Versicherungsgesellschaften und Maklern, die private Pflegezusatzversicherungen verkaufen, wird die Lücke aus durchsichtigen Motiven großgerechnet. Je nach Bundesland muss demnach ein Pflegetagegeld in Höhe von 50,– € bis 80,– € pro Tag abgesichert werden, um die Deckungslücken zu schließen. Das würde eine Lücke zwischen 1.500,– € und 2.400,– € im Monat ergeben und ist weit übertrieben. 

Braucht man also keine private Pflegezusatzversicherung?

Das muss letztlich natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Statt eine Zusatzversicherung abzuschließen, kann man monatlich einen kleineren Betrag, beispielsweise 50,– €, beiseitelegen. Wer damit rechtzeitig anfängt hat später im Alter einen schönen Betrag zusammen. Das Geld kann man dann später frei verwenden – z.B. auch für Ausgaben, die nichts mit der Pflege zu tun haben.

(MS)

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