Bei Post-Covid Reha beantragen
Mit den Folgen von Corona ist nicht zu spaßen.

Bei Post-Covid Reha beantragen

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Wenn Sie an den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung leiden, besteht die Gefahr, dass Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt wird. Deshalb ist es besser, sich rechtzeitig um eine Reha zu kümmern, als später erwerbsunfähig zu werden.

Auch die Deutsche Rentenversicherung sieht diese Gefahr, dass vor allem Post-Covid in der Erwerbsunfähigkeit münden kann. Daher wirbt die Versicherung für einen zeitnahen Reha-Antrag der Betroffenen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist dabei für die Reha von Arbeitnehmern zuständig. Soweit Rentner an Post-Covid leiden, liegt die Zuständigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wurde die Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, wird eine Reha über die Berufsgenossenschaften gewährt. Das kann beispielsweise bei einer Infektion im medizinischen Bereich der Fall sein.

Wann kommt bei Covid eine Reha infrage?

Zunächst einmal für diejenigen, die einen schweren Covid-Verlauf hatten, die beispielsweise langzeitbeatmet wurden und das Glück hatten, die Krankheit zu überleben. In diesen Fällen wird in der Regel über das Krankenhaus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) eingeleitet. Dass hier eine Reha angezeigt ist, ist meist völlig klar.

Weniger offensichtlich ist das häufig bei Post-Covid, also bei Langzeitfolgen der Corona-Erkrankung, die auch nach mildem Verlauf häufig eintreten. "Da handelt es sich meist um chronische Erschöpfungs- und Ermüdungszustände", erklärt Prof. Dr. Volker Köllner, ärztlicher Direktor des Reha-Zentrums Seehof, der Deutschen Rentenversicherung Bund in Teltow.

"Eine Reha kann helfen, wenn man z.B. schon über mehrere Wochen krankgeschrieben ist und merkt, ich traue mir das Zurück in den Beruf nicht zu, ich fühle mich immer noch so schnell erschöpft, ich habe Konzentrationsstörungen, ich bin so schnell ermüdet."

Warum reicht Erholung allein nicht aus?

"Wenn man so schnell ermüdet, denkt man vielleicht, ich bleibe jetzt noch zwei Wochen zu Hause und erhole mich, aber unsere Erfahrung zeigt: Das Potenzial von Erholung ist nach sechs bis acht Wochen ausgeschöpft. Das wird danach nicht besser", so Köllner.

"Und alles, was wirkt, hat auch Nebenwirkungen. Wenn wir eben zu lange in Erholung bleiben, dann wird die Distanz zur Arbeit größer und wir kommen aus dem Training, körperlich, aber auch geistig. Wenn man sich nur in der Horizontalen aufhält, dann schwächt man das Herz-Kreislauf-System, und es entsteht eine Abwärtsspirale".

Eine Reha kann auch durch individuell angepasstes Training dabei helfen, diese Abwärtsspirale zu durchbrechen.

Wann ist eine Reha notwendig?

Wenn es um die Reha-Notwendigkeit geht, ist "die Funktionsstörung wichtiger als die Diagnose", erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Reha-Bedarf in diesem Sinne besteht dann, wenn die Erwerbsfähigkeit von Versicherten aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Dabei ist es egal, aufgrund welcher Krankheit eine Funktionsstörung auftritt. Beispiele für solche Funktionsstörungen seien Luftnot beim Treppensteigen, Sprachstörungen oder Konzentrationsschwäche – alles Beeinträchtigungen, die bei Long-Covid auftreten.

Wie sieht die Reha aus?

Die Reha bei Post-Covid dauert unterschiedlich lange, im brandenburgischen Seehof fünf Wochen. In dieser Zeit werden ganz gezielt die individuellen körperlichen und psychischen Funktionseinschränkungen der einzelnen Patienten therapiert.

Der Behandlungsplan umfasst, je nach Bedarf, Atemtherapie, Bewegungstherapie (Ausdauer-, Kraft- oder Koordinationstraining), Physiotherapie, Kreativ- und Ergotherapie, Psychotherapie sowie kognitives Training. Letzteres ist wichtig, weil etwa ein Drittel der Betroffenen unter sehr beeinträchtigenden Konzentrations- und Gedächtnisstörungen leiden.

Was bringt eine Reha?

Repräsentative Forschungsergebnisse hierzu liegen bisher noch nicht vor. In Seehof sieht man folgenden Trend: "Etwa die Hälfte unserer Patienten ist nach der Reha wieder in dem früheren Umfang arbeitsfähig oder wird von uns in die stufenweise Wiedereingliederung entlassen. Sie arbeiten zunächst also beispielsweise einige Wochen lang mit einer halben Arbeitszeit, um dann ihre Arbeitszeit wieder auf das alte Niveau aufzustocken.

Fast genauso viele sind nach der Entlassung aus der Reha noch nicht direkt arbeitsfähig. Sie benötigen eine Nachsorge, aber auch bei ihnen besteht die Perspektive der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Und in einzelnen Fällen geht die Prognose in Richtung Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente."

Wie funktioniert die Antragstellung?

Bei Arbeitnehmern ist die Deutsche Rentenversicherung für die Reha zuständig. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Sinnvoll ist es aber, dem Antrag einen Befundbericht der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes beizulegen.

Wichtig: Es geht nicht um medizinische Parameter und detaillierte Diagnosen, sondern um die funktionellen Beeinträchtigungen der Patienten.

Ärztinnen und Ärzte verwenden dafür den bundeseinheitlichen Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung. Den Antrag stellen Versicherte mit dem Formular G0100.

Welche Voraussetzungen müssen für die Reha erfüllt sein?

Eine Reha kommt für Sie infrage, wenn:

→ Ihre Arbeitsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) gefährdet oder gemindert ist,

→ Sie in der Lage sind, an einer Reha teilzunehmen und

→ eine positive Prognose besteht, also wahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha wiederhergestellt oder stabilisiert wird.

Darüber hinaus müssen Sie eine Mindestversicherungszeit erreicht haben. Je nach Reha-Leistung können das fünf oder 15 Jahre sein.

Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, so genügt es, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens in sechs Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Wie ist mein Lebensunterhalt während der Reha gesichert?

Soweit Ihr Anspruch hierauf noch nicht aufgebraucht ist, haben Sie zunächst Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Ihren Arbeitgeber. Bei Post-Covid ist diese Zeitspanne oft überschritten.

In diesem Fall zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung während der Reha in der Regel ein Übergangsgeld. Dieses beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch sind es 75 %. Waren Sie unmittelbar vor der Rehabilitationsleistung arbeitslos, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes.

(MS)

Quelle: ihre-vorsorge.de

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