Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Seit 2014 benötigen Arbeitgeber in der Regel keine Papierbescheinigung mehr. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist noch die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erforderlich.
Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge werden inzwischen in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (ELStAM).
Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM