Frühstart-Rente: Staatliches Vorsorgedepot für Kinder
Die geplante Frühstart-Rente verspricht eine frühe Altersvorsorge. -Symbolbild-

Frühstart-Rente: Staatliches Vorsorgedepot für Kinder

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Mit der Frühstart-Rente plant die Bundesregierung ein kapitalgedecktes Vorsorgeinstrument für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Ziel des Konzepts ist es, frühzeitig Kapital für die private Altersvorsorge aufzubauen und möglichst alle anspruchsberechtigten Kinder zu erreichen. Wir haben die Pläne und den aktuellen Stand zusammengefasst.

Zusammenfassung

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Vorsorgedepot für Kinder in Deutschland, in das ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro eingezahlt werden sollen. Anspruch haben Kinder, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Das Depot wird privat organisiert, zusätzliche Einzahlungen von Eltern oder Dritten sind möglich. Die Gelder sind bis zum Rentenalter gebunden, eine vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen, das Gesetz soll 2026 folgen, und erste Einzahlungen sind ab 2027 für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen.

Inhalt

Das Vorhaben befindet sich aktuell noch in der Planungs- und Gesetzgebungsphase. Die politischen Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen, ein verbindliches Gesetz liegt noch nicht vor.

Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?

Kern des Konzepts der Frühstart-Rente ist ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder, in das der Staat monatlich 10 Euro einzahlt. Die Einzahlungen sollen ab dem sechsten Lebensjahr erfolgen und sind grundsätzlich bis zum Ende der Schulzeit vorgesehen.

Das Depot soll bei einem Anbieter nach Wahl eröffnet werden können und privatwirtschaftlich organisiert sein. Neben den staatlichen Beiträgen sollen auch zusätzliche Einzahlungen durch Eltern oder Dritte möglich sein. Die angesammelten Gelder sind nach derzeitigem Stand zweckgebunden und bis zum Rentenalter gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Sollte für ein anspruchsberechtigtes Kind zunächst kein individuelles Depot eingerichtet werden, ist eine Auffanglösung geplant. In diesem Fall sollen die staatlichen Beiträge kollektiv und jahrgangsweise angelegt werden. Eine spätere Übertragung in ein persönliches Depot soll möglich sein, sobald dieses eröffnet wird.

Offene Punkte

Da bisher lediglich Eckpunkte zur Frühstart-Rente beschlossen wurden, sind zahlreiche Detailfragen noch ungeklärt. Dazu zählen insbesondere die konkrete technische Ausgestaltung der Depots, die Auswahl und Regulierung der Anbieter sowie die praktische Umsetzung der Auffanglösung.

Auch die langfristige Finanzierung bei einer schrittweisen Ausweitung auf weitere Jahrgänge ist bisher nur in groben Zügen skizziert. Offene Fragen bestehen zudem bei der Abgrenzung der Anspruchsberechtigung in Sonderfällen, zum Beispiel bei längeren Auslandsaufenthalten.

Nicht abschließend geregelt ist außerdem die Behandlung der Frühstart-Rente im Kontext anderer staatlicher Leistungen, etwa bei der Vermögensprüfung im BAföG.

Für wen gibt es die Frühstart-Rente?

Die Anspruchsberechtigung ist der zentrale Bestandteil der Planung zur Frühstart-Rente und maßgeblich für die Reichweite des Instruments. Nach aktuellem Stand sollen die folgenden Voraussetzungen für die Frühstartrente gelten:

Voraussetzung: Altersgrenze

Die Förderung soll mit dem sechsten Lebensjahr beginnen und grundsätzlich bis zum Ende der Schulzeit laufen. Im Koalitionsvertrag steht dazu: »Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, [...]«

Die Bundesregierung geht also davon aus, dass in der Regel bis zum 18. Lebensjahr eine »Bildungseinrichtung« besucht wird (das kann eine Schule, Berufsschule, Fachhochschule, Uni usw. sein). Das ist aber nicht bei allen Jugendlichen der Fall. Bei einem früheren Schulende ist vorgesehen, dass die staatlichen Einzahlungen entsprechend früher enden.

Der Einstieg ist derzeit für Kinder vorgesehen, die 2020 geboren wurden. Weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.

Mit dem 18. Geburtstag geht das Depot formal vollständig auf die volljährige Person über. Gleichzeitig soll die Zweckbindung bestehen bleiben: Das Guthaben ist weiterhin für die Altersvorsorge vorgesehen und bis zum Rentenalter nicht frei verfügbar. Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente von klassischen Kinder- oder Junior-Depots.

Voraussetzung: Schulbesuch in Deutschland

Zentrales Kriterium für die Anspruch auf das Frühstartrente-Depot ist der Besuch einer Bildungseinrichtung bzw. Schule in Deutschland. Der Schulbesuch gilt nach dem derzeitigen Konzept als entscheidendes Merkmal für die laufende Förderung.

Bei vollständigen Auslands-Schuljahren, zum Beispiel den Besuch der 10. Klasse an einer High School in Kanada, sprechen die bisherigen Planungen eher gegen einen Anspruch auf staatliche Einzahlungen während dieser Zeit. Ob bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten mit fortbestehender formaler Schulzugehörigkeit in Deutschland Ausnahmen gelten, ist noch offen (zum Beispiel, wenn eine Schülerin an einem dreimonatigen Schüleraustausch mit einer Schule in Spanien teilnimmt).

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nach aktuellem Stand keine ausdrücklich genannte Voraussetzung. Maßgeblich soll vielmehr der Schulbesuch in Deutschland sein. Die Bundesregierung prüft jedoch noch europarechtliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Wohnsitz und möglicher Verknüpfung an den Kindergeldbezug.

Frühstart-Rente: Anrechnung auf BAföG?

Ob und in welchem Umfang das Guthaben aus der Frühstart-Rente später als Vermögen im Rahmen des BAföG berücksichtigt wird, ist noch nicht geklärt.

Nach aktuell geltendem BAföG-Recht zählen Wertpapierdepots grundsätzlich als Vermögen des Antragstellers – sofern sie verwertbar sind. Das ist das Frühstartrente-Depot aber ausdrücklich nicht, da die Frühstartrente als bis zur Rente gesperrte Altersvorsorge konzipiert ist. Wir halten daher eine Sonderbehandlung für möglich.

Zeitplan und aktueller Stand

Die Eckpunkte zur Frühstart-Rente wurden im Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen. Für das Jahr 2026 ist die Ausarbeitung und Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes geplant.

Der politische Zeitplan sieht einen Start der Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor. Praktisch soll die Umsetzung jedoch erst ab 2027 anlaufen. Die ersten staatlichen Einzahlungen sollen dann (rückwirkend) für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen. Ab 2029 ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Jahrgänge vorgesehen.

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes handelt es sich bei der Frühstart-Rente um ein geplantes Förderinstrument ohne unmittelbare Antragsmöglichkeit. Erst mit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen wird die konkrete Umsetzung verbindlich feststehen.

FAQ zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist ein geplantes staatliches Vorsorgedepot für Kinder, in das der Staat ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro einzahlt. Ziel ist es, frühzeitig Kapital für die private Altersvorsorge aufzubauen.

Wer ist anspruchsberechtigt für die Frühstartrente?

Kinder, die in Deutschland eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen, sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Der Einstieg ist zunächst für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, weitere Jahrgänge sollen folgen.

Wie lange erfolgen die staatlichen Einzahlungen?

Die Förderung beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und läuft bis zum Ende der Schulzeit, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Bei früherem Schulende endet die Förderung entsprechend früher.

Wer kann das Vorsorgedepot eröffnen und verwalten?

Das Depot kann von den Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnet werden und wird privatwirtschaftlich organisiert. Zusätzlich zu den staatlichen Beiträgen sind eigene Einzahlungen von Eltern oder Dritten möglich.

Was passiert, wenn kein individuelles Depot eingerichtet wird?

Für anspruchsberechtigte Kinder ohne eigenes Depot ist eine kollektive Auffanglösung vorgesehen, bei der die Beiträge jahrgangsweise angelegt werden. Eine spätere Übertragung in ein persönliches Depot ist möglich.

Ist eine vorzeitige Auszahlung der Frühstartrente möglich?

Nein, die angesammelten Gelder sind zweckgebunden und bis zum Rentenalter gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Wie wird die Frühstartrente beim BAföG behandelt?

Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob und wie das Guthaben aus der Frühstartrente beim BAföG als Vermögen berücksichtigt wird. Da das Depot bis zur Rente gesperrt ist, scheint eine Sonderbehandlung möglich.

Wann startet die Frühstartrente?

Die politischen Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung ist für 2026 geplant, die ersten Einzahlungen sollen ab 2027 rückwirkend für den Jahrgang 2020 erfolgen.

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(MB)

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