Frühstart-Rente: Staatliches Vorsorgedepot für Kinder
Die geplante Frühstart-Rente verspricht eine frühe Altersvorsorge. -Symbolbild-

Frühstart-Rente: Staatliches Vorsorgedepot für Kinder

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Mit der Frühstartrente plant die Bundesregierung ein kapitalgedecktes Vorsorgeinstrument für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Ziel des Konzepts ist es, frühzeitig Kapital für die private Altersvorsorge aufzubauen und möglichst alle anspruchsberechtigten Kinder zu erreichen. Wir haben die Pläne und den aktuellen Stand zusammengefasst.

Zusammenfassung

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Vorsorgedepot für Kinder in Deutschland, in das ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro eingezahlt werden sollen. Anspruch haben Kinder, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Das Depot wird privat organisiert, zusätzliche Einzahlungen von Eltern oder Dritten sind möglich. Die Gelder sind bis zum Rentenalter gebunden, eine vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen. Der Gesetzenturf wurde im Juli 2026 vorgestellt. Erste Einzahlungen sind ab 2027 für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Die Einzahlungen erfolgen rückwirkend ab 1.1.2026.

Inhalt

Das Vorhaben befindet sich aktuell noch in der Planungs- und Gesetzgebungsphase. Der Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente (PDF) wurde am 21.7.2026 veröffentlicht, am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett die Frühstartrente beschlossen.

Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?

Kern des Konzepts der Frühstart-Rente ist ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder, in das der Staat monatlich 10 Euro einzahlt. Die Einzahlungen sollen ab dem sechsten Lebensjahr erfolgen und sind grundsätzlich bis zum Ende der Schulzeit vorgesehen.

Das Depot soll bei einem Anbieter nach Wahl eröffnet werden können und privatwirtschaftlich organisiert sein. Neben den staatlichen Beiträgen sollen auch zusätzliche Einzahlungen durch Eltern oder Dritte möglich sein. Die angesammelten Gelder sind nach derzeitigem Stand zweckgebunden und bis zum Rentenalter gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Sollte für ein anspruchsberechtigtes Kind zunächst kein individuelles Depot eingerichtet werden, ist eine Auffanglösung geplant. In diesem Fall sollen die staatlichen Beiträge kollektiv und jahrgangsweise angelegt werden. Eine spätere Übertragung in ein persönliches Depot soll möglich sein, sobald dieses eröffnet wird.

Frühstartrente Gesetz

Frühstartrentengesetz: Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

  • Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr werden aus dem Bundeshaushalt 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, das von den Eltern des anspruchsberechtigten Kindes bei Anbietern eröffnet werden kann.

  • Zudem können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.

  • Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben diese Standarddepot-Verträge in ihrem Angebot und nur für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von 1 %. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.

  • Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge nach § 22 Nummer 5 EStG.

  • Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird.

  • Die kollektive Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds und global diversifiziert.

  • Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

  • Zum Zweck der finanziellen Bildung sind durch Anbieter individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.

Offene Punkte

Auch wenn inzwischen ein Gesetzentwurf für die Frühstartrente vorliegt, sind einige Detailfragen noch ungeklärt. Dazu zählen insbesondere die konkrete technische Ausgestaltung der Depots, die Auswahl und Regulierung der Anbieter sowie die praktische Umsetzung der Auffanglösung.

Offene Fragen bestehen zudem bei der Abgrenzung der Anspruchsberechtigung in Sonderfällen, zum Beispiel bei längeren Auslandsaufenthalten.

Nicht geregelt ist außerdem die Behandlung der Frühstart-Rente im Kontext anderer staatlicher Leistungen, etwa bei der Vermögensprüfung im BAföG.

Nur teilweise geklärt scheint, wie sich der Tod des Kindes auf die Frühstartrente auswirkt. Im Entwurf für das Frühstartrentengesetz steht in § 15 unter der Überschrift »Rückzahlung der Frühstartrente«: »Verstirbt der Anspruchsberechtigte vor Vollendung des 18. Lebensjahres, hat der Anbieter das Frühstartrentenvermögen an die zentrale Stelle zurückzuzahlen. § 94 des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.«

Aber was passiert mit dem angesparten Kapital (abzüglich der10 Euro vom Staat), wenn das Kind verstirbt? Fällt das Depotvermögen dann in den Nachlass des Kindes und die gesetzlichen oder testamentarischen Erben (häufig die Eltern) würden das vorhandene Vermögen erben? Das klingt erbrechtlich einleuchtend, eine sichere Aussage dazu konnten wir jedoch nicht finden.

Für wen gibt es die Frühstart-Rente?

Die Anspruchsberechtigung ist der zentrale Bestandteil der Planung zur Frühstart-Rente und maßgeblich für die Reichweite des Instruments. Nach aktuellem Stand sollen die folgenden Voraussetzungen für die Frühstartrente gelten:

Voraussetzung: Altersgrenze

Die Förderung soll mit dem sechsten Lebensjahr beginnen und bis zum 18. Lebensjahr laufen.

Der Einstieg ist derzeit für Kinder vorgesehen, die 2020 geboren wurden. Ab 2027 soll jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen werden.

Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen sollen ebenfalls Verträge geschlossen werden können, allerdings ohne staatliche Zuwendungen.

Mit dem 18. Geburtstag geht das Depot formal vollständig auf die volljährige Person über. Gleichzeitig soll die Zweckbindung bestehen bleiben: Das Guthaben ist weiterhin für die Altersvorsorge vorgesehen und bis zum Rentenalter nicht frei verfügbar. Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente von klassischen Kinder- oder Junior-Depots.

Voraussetzung: Schulbesuch in Deutschland

Zentrales Kriterium für die Anspruch auf das Frühstartrente-Depot ist der Besuch einer Bildungseinrichtung bzw. Schule in Deutschland. Der Schulbesuch gilt nach dem derzeitigen Konzept als entscheidendes Merkmal für die laufende Förderung.

Wie bei vollständigen Auslands-Schuljahren, zum Beispiel den Besuch der 10. Klasse an einer High School in Kanada, vorgegangen wird, lässt sich nicht genau ableiten (viele High-School-Programme laufen ohnehin nur 6 oder 10 Monate).

Bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten mit fortbestehender formaler Schulzugehörigkeit in Deutschland (zum Beispiel, wenn eine Schülerin an einem dreimonatigen Schüleraustausch mit einer Schule in Spanien teilnimmt) läuft die Einzahlung in die Frühstartrente nach unserem Verständnis weiter. In der Begründung zum Gesetz heißt es: »So muss die Frühstartrente beispielsweise anteilig gekürzt werden, wenn der Wohnsitz erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres ins Inland verlagert worden ist oder die Anspruchsberechtigung aufgrund eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts unterbrochen wurde.«

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung. Das Kind muss aber seinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben und eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.

Frühstart-Rente: Anrechnung auf BAföG?

Eine Anrechnung auf BAföG-Leistungen bzw. die Berücksichtigung als Vermögen beim Anspruch auf BAföG ist unwahrscheinlich und kommt im Gesetzentwurf auch nicht vor. Denn nach aktuell geltendem BAföG-Recht zählen Wertpapierdepots zwar grundsätzlich als Vermögen des Antragstellers – sofern sie verwertbar sind. Das ist das Frühstartrente-Depot aber ausdrücklich nicht, da die Frühstartrente als bis zur Rente gesperrte Altersvorsorge konzipiert ist.

Wie viel bringt die Frühstartrente?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Beispielrechnung veröffentlicht – ohne und mit Zuzahlungen der Eltern.

Bei der Berechnung legt das BMF eine durchschnittliche Wertentwicklung von 7% pro Jahr zugrunde, was laut BMF der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten entspricht. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen, ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht. Die dargestellten Werte berücksichtigen nicht die Inflation und verstehen sich vor der nachgelagerten Besteuerung der Auszahlung im Rentenalter.

Aus dem Beispiel zur Frühstartrente geht hervor:

Aus der staatlichen Förderung entsteht bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus können bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt auf rund 107.000 Euro wachsen.

Zuzahlung Eltern pro Monat

Einzahlungen bis 18. Lebensjahr gesamt

Depotwert mit 18

Depotwert mit 65

0 Euro

1.440 Euro

rund 2.200 Euro

rund 53.000 Euro

10 Euro

2.880 Euro

rund 4.400 Euro

rund 107.000 Euro

20 Euro

4.320 Euro

rund 6.600 Euro

rund 160.000 Euro

50 Euro

8.640 Euro

rund 13.300 Euro

rund 320.000 Euro

(Quelle: BMF)

Zeitplan und aktueller Stand

Die Eckpunkte zur Frühstart-Rente wurden im Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen, der Gesetzentwurf wurde im Juli 2026 veröffentlicht. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch für 2026 geplant.

Der politische Zeitplan sieht einen Start der Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor. Praktisch soll die Umsetzung jedoch erst ab 2027 anlaufen. Die ersten staatlichen Einzahlungen sollen dann (rückwirkend) für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen. Ab 2027 soll jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen werden.

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes handelt es sich bei der Frühstart-Rente um ein geplantes Förderinstrument ohne unmittelbare Antragsmöglichkeit. Erst mit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen wird die konkrete Umsetzung verbindlich feststehen.

FAQ zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist ein geplantes staatliches Vorsorgedepot für Kinder, in das der Staat ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro einzahlt. Ziel ist es, frühzeitig Kapital für die private Altersvorsorge aufzubauen.

Wer ist anspruchsberechtigt für die Frühstartrente?

Kinder, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen, sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Der Einstieg ist zunächst für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, weitere Jahrgänge sollen folgen.

Wie lange erfolgen die staatlichen Einzahlungen?

Die Förderung beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und läuft bis zum 18. Lebensjahr.

Wer kann das Vorsorgedepot eröffnen und verwalten?

Das Depot kann von den Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnet werden und wird privatwirtschaftlich organisiert. Zusätzlich zu den staatlichen Beiträgen sind eigene Einzahlungen von Eltern oder Dritten möglich.

Was passiert, wenn kein individuelles Depot eingerichtet wird?

Für anspruchsberechtigte Kinder ohne eigenes Depot ist eine kollektive Auffanglösung vorgesehen, bei der die Beiträge jahrgangsweise angelegt werden. Eine spätere Übertragung in ein persönliches Depot ist möglich.

Ist eine vorzeitige Auszahlung der Frühstartrente möglich?

Nein, die angesammelten Gelder sind zweckgebunden und bis zum Rentenalter gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Wie wird die Frühstartrente beim BAföG behandelt?

Das Guthaben aus der Frühstartrente wird nicht beim BAföG als Vermögen berücksichtigt, da das Depot bis zur Rente gesperrt ist.

Wann startet die Frühstartrente?

Die politischen Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung ist für 2026 geplant, die ersten Einzahlungen sollen ab 2027 rückwirkend für den Jahrgang 2020 erfolgen.

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(MB)

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