Zusatzrente: 15.000-Euro-Frage für 65-jährige Frührentner
Welche der drei Rentenarten rentiert sich am meisten?

Zusatzrente: 15.000-Euro-Frage für 65-jährige Frührentner

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Drei Arten von Zusatzrenten sind für die Anlage von 15.000,- € denkbar: freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rente, Einmalkapital für einen Auszahlplan über 20 bzw. 25 Jahre oder Einmalbeitrag für eine Sofortrente aus einer privaten Rentenversicherung.

Wer im Jahr 1957 geboren ist und im laufenden Jahr 2022 das 65. Lebensjahr vollendet, wird vielleicht schon in Rente sein. Möglicherweise bezieht er schon ab 2020 eine abschlagspflichtige Frührente mit 63 Jahren und muss daher einen Rentenabschlag von 10,5 % in Kauf nehmen.

Nehmen wir an, mit dem 65. Geburtstag wird die Ablaufleistung aus einer im Jahr 2010 abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 12 Jahren fällig. Bei jährlich eingezahlten 1.200,- € und einer Ablaufrendite von 1,5 % vor Steuern sind 15.884,- € zu erwarten. Das sind 1.484,- € mehr gegenüber der Beitragssumme von 14.400,- €. Da die Hälfte dieses Überschusses mit dem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 20 % versteuert wird, gehen noch 148,- € für Steuern ab. Somit verbleibt noch eine Ablaufleistung von 15.736,- €.

Der 65-jährige Frührentner möchte seine Altersversorgung durch eine zusätzliche Rente verbessern und dafür 15.000,- € einsetzen. Da die Rente eine Wette auf ein langes Leben darstellt, könnte zunächst die durchschnittliche Lebenserwartung für heute 65-Jährige nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes eine erste Richtschnur sein. Diese statistische Lebenserwartung liegt für 65-Jährige des Geburtsjahrgangs 1957 bei rund 20 Jahren für Männer und 23 Jahren für Frauen.

Erste Wahl: Gesetzliche Rente aus freiwilligem Beitrag von 15.000 €

Frührentner, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben, können seit 2017 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen. Im Jahr 2022 liegt der Höchstbeitrag bei 15.735,60 € (= 18,6 % der Beitragsbemessungsgrenze von 84.600,- €), also zufälligerweise so hoch wie die Ablaufleistung nach Steuern aus der Kapitallebensversicherung.

Für einen im Jahr 2022 gezahlten freiwilligen Einmalbeitrag von 15.000,- € schreibt die Deutsche Rentenversicherung 2,0731 Entgeltpunkte gut, da der auf ein fiktives Gehalt von 80.645,- € hochgerechnete freiwillige Beitrag das 2,0731-Fache des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 38.901,- € ausmacht.

Wichtig: Diese Gutschrift von 2,0731 Entgeltpunkten ist aber nur für im Jahr 1957 geborene Frührentner sicher, die ihre Regelaltersgrenze im Jahr 2023 erreichen oder bereits im Dezember 2022 (gilt für im Januar 1957 Geborene). Wer im Jahr 1958 geboren ist und erst im Jahr 2024 die Regelaltersgrenze erreicht, muss mit einem höheren endgültigen Durchschnittsentgelt für 2022 rechnen. Wenn dies beispielsweise bei 40.000,- € liegen sollte, werden nur 2,0161 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Im Westen steigt die gesetzliche Rente ab 1.7.2022 der aktuelle Rentenwert von bisher 34,19 € auf nunmehr 36,02 €, also um 5,35 %. Im Fall des 65-jährigen Frührentners mit einem freiwilligen Einmalbeitrag von 15.000,- € liegt die zusätzliche Rente somit bei brutto 74,67 € (= 2,0731 Entgeltpunkte x 36,02 € aktueller Rentenwert). Diese zusätzliche Rente wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt und nach Abzug des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 % der Bruttorente zusammen mit der bereits bestehenden Rente ausgezahlt. Der zusätzliche Rentenzahlbetrag macht dann 66,46 € aus.

Ohne Berücksichtigung von künftigen Rentensteigerungen wird die Gewinnschwelle bereits nach 16 Jahren und 9 Monaten erreicht, sofern man von der Brutto-Zusatzrente ausgeht. Legt man den Rentenzahlbetrag zugrunde, sind es 18 Jahre und 10 Monate ab Erreichen der Regelaltersgrenze von knapp 66 Jahren. Auch in diesem Fall wäre die Gewinnschwelle noch vor Vollendung des 85. Lebensjahres erreicht.

Wird mit künftigen Rentensteigerungen in Höhe von durchschnittlich 1 % oder 2 % pro Jahr gerechnet, liegt die Gewinnschwelle deutlich früher. Dies gilt vor allem auch bei Berücksichtigung der Steuern. Wer den freiwilligen Beitrag von 15.000,- € im Jahr 2022 zahlt, kann 94 % davon und somit 14.100,- € steuerlich absetzen. Steuerlich noch besser schneidet der Frührentner ab, der diesen Beitrag bis zum 31.3.2023 nachträglich für das Jahr 2022 einzahlt und dann von der geplanten vollen Abzugsfähigkeit profitiert.

Selbstverständlich muss die ab 2023 laufende Zusatzrente versteuert werden, allerdings nur zu 83 % nach geltendem Recht bzw. zu 82,5 % nach dem geplanten neuen Recht. Die einmalige Steuerersparnis im Jahr 2022 oder 2023 wird aber in aller Regel geringer sein als die Summe aller zusätzlichen Steuerzahlungen in den nachfolgenden Rentenjahren. Schließlich liegt der steuerlich abzugsfähige Satz von 94 bzw. 100 % des Einmalbeitrags deutlich über dem Besteuerungsanteil der Zusatzrente von 83 bzw. 82,5 %.

Für verheiratete Frührentner gibt es noch einen weiteren Vorteil. Beim Tod hat der überlebende Ehepartner grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von 55 bzw. 60 % der Rente des Verstorbenen. Über dem Witwen- bzw. Witwerfreibetrag von monatlich 950,83 € liegendes eigenes Einkommen des überlebenden Ehepartners wird jedoch zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet.

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente sollten die erste Wahl für die Verrentung von 15.000,- € sein.

Zweite Wahl: Zeitrente aus Auszahlplan bei Einmalkapital von 15.000 €

Zwei Bausparkassen bieten Auszahlpläne für Einmalkapital an – die Bausparkasse der Debeka und die Bausparkasse Mainz (BKM). Statt einer lebenslangen Rente (Leibrente) handelt es sich hierbei um eine gleichbleibende Rente für einen vorher festgelegten Zeitraum (Zeitrente). Beim Ableben vor Ablauf des Zeitraums wird das Restkapital an die Erben ausgezahlt, bei Weiterleben nach Ablauf des Zeitraums endet die monatliche Auszahlung.

Bei einer Laufzeit von 20 Jahren (also vom 65. bis 85. Lebensjahr) liegt das Debeka Entnahmedepot der Debeka mit einem Festzins von 1,15 % vor dem Auszahlplan der BKM mit 1 %. Die monatlich ausgezahlte Rente beträgt bei der Debeka 69,89 € und bei der BKM 68,96 €, also leicht über dem Rentenzahlbetrag der DRV von 66,46 €.

Die Zinserträge von insgesamt 1.773,60 € bzw. 1.550,40 € sind als Kapitalerträge steuerpflichtig in Form der Kapitalertragsteuer von 25 % sowie dem Solidaritätszuschlag, sofern sie über dem Sparerfreibetrag von jährlich 801 € für Alleinstehende bzw. 1.602 € für Verheiratete liegen.

Debeka und BKM garantieren beide einen Festzins von 1,25 % bei einer Laufzeit von 25 Jahren. Die garantierte Auszahlung pro Monat liegt dann bei nur noch 58,14 €. Allerdings steigt der gesamte Zinsertrag auf 2.442,- €.

Vorteil der Zeitrente aus einem Auszahlplan: Die Gewinnschwelle wird vom Einzahler bzw. seinen Erben in jedem Fall erreicht. Nachteilig ist der geringe Festzins, der bei Berücksichtigung einer über 1,25 % liegenden Inflationsrate zu einem Kaufkraftschwund führt. Ebenso von Nachteil ist die ungenügende Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Sofern der heute 65-Jährige nach Ablauf der Laufzeit weiter lebt, erhält er keine Auszahlungen mehr.

Auszahlpläne über eine Laufzeit von 20 oder 25 Jahren kommen nur in die zweite Wahl, weil sie keine lebenslange Rente garantieren.

Dritte Wahl: Sofortrente von Versicherern bei Einmalbeitrag von 15.000 €

Nur noch drei Versicherer – Württemberger, Stuttgarter und Volkswohlbund – bieten zurzeit laut Internetportal check 24 weiterhin eine Sofortrente bei Zahlung eines Einmalbeitrags in eine private Rentenversicherung an. Angesichts der Senkung des Garantiezinses auf 0,25 % bei Neuabschluss ab 2022 und der zu berücksichtigenden Abschluss- und Verwaltungskosten macht eine solche Sofortrente keinen Sinn mehr, wie die folgenden Beispiele zeigen. Es fällt auf, dass die kostengünstigen Direktversicherer HUK24 und Europa überhaupt keine Sofortrente mehr anbieten.

Die garantierten Sofortrenten bei den drei verbliebenen Anbietern liegen nur zwischen 41,95 € und 42,81 € pro Monat. Der heute 65-Jährige würde die Gewinnschwelle also erst in 29 Jahren und 2 bzw. 10 Monaten erreichen, also erst vor Vollendung des 95. Lebensjahres. Hinzu kommt, dass diese Privatrenten noch zu 18 % steuerpflichtig sind. Bei Berücksichtigung dieser Steuern müsste er tatsächlich 95 Jahre werden, um den Einmalbeitrag wieder zurück zu erhalten.

Die möglichen Sofortrenten liegen mit monatlich 50,- € bis 62,68 € zwar deutlich höher. Aber schon die relativ große Differenz zeigt, wie unterschiedlich die Versicherer die künftige Zinsentwicklung einschätzen. Selbst auf die magere mögliche Sofortrente von 50,- € ist kein Verlass. Hierbei würde die Gewinnschwelle exakt nach 25 Jahren erreicht, also im Alter von 90 Jahren. Sofern die zu zahlende Steuer auf 18 % der Sofortrente mit berücksichtigt wird, müsste der heute 65-Jährige schon älter als 90 Jahre werden, um ohne Minus dabei rauszukommen.

Wie sehr die garantierten Sofortrenten aus einer privaten Rentenversicherung ins Rutschen gekommen sind, zeigt die Entwicklung des monatlichen Rentenfaktors pro 10.000,- € Einmalbeitrag. Im Jahr 2020 lag dieser Rentenfaktor bei den drei genannten Versicherern noch zwischen 29,90 und 30,10 €, wie in Finanztest 10/21 nachzulesen ist. Im Jahr 2022 sind es nur noch 27,97 bis 28,54 €, also gut 9 % weniger. Hauptgrund ist die Senkung des Garantiezinses von 0,9 % im Jahr 2020 auf nur noch 0,25 % bei Neuabschluss im Jahr 2022.

Die Ratingagentur Franke und Bomberg hat für 2022 einen durchschnittlichen Rentenfaktor von 25,97 € errechnet, was sogar einer Kürzung um 10,7 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Möglicherweise bezieht sich dieser Rentenfaktor aber auf einen 63-Jährigen, der die Gewinnschwelle dann ebenfalls erst mit 95 Jahren erreichen würde.

Und noch ein Vergleich: Die Zurich Lebensversicherung hat den Rentenfaktor für einen jüngeren Riester-Sparer, der erst mit 67 Jahren in Rente gehen wird, um 25 % gekürzt von 37,34 auf 27,97 €. Laut Bund der Versicherten liegt der sonst bei Zurich übliche Rentenfaktor sogar nur bei 26,90 €. Ein 67-Jähriger müsste also schon 98 Jahre alt werden, um das Riester-Kapital zumindest zurück zu erhalten. Vor dem Landgericht Köln streiten der Riester-Kunde und die Zurich Lebensversicherung nun, ob diese drastische Kürzung des Rentenfaktors rechtens ist.

Eine Sofortrente aus der privater Rentenversicherung sollte jeder 65-Jährige vermeiden, da ein finanzieller Verlust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

(MS)

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