Stolperfallen allerorten: Wer haftet bei Unfällen?
Auch kleinere Gräben als diese können Gefahren bergen.

Stolperfallen allerorten: Wer haftet bei Unfällen?

 - 

Es ist nun einmal so: Mit zunehmendem Alter wächst die Gefahr von Stürzen. Und zudem werden die Folgen der Stürze gravierender. Deshalb gilt es, Stolperfallen zu beseitigen.

Gerade in der nun wieder dunkler werdenden Jahreszeit kann es durchaus helfen, wenn man in schlecht beleuchteten Straßen eine Taschenlampe zur Verfügung hat. Doch was gilt, wenn man doch auf Gehwegen über eine Unebenheit stolpert? Vielfach haben sich bereits Gerichte mit dieser Frage beschäftigt.

Dabei wurde die Faustregel entwickelt: Die Kommunen bzw. generell die Grundstückseigentümer haften nur bei gröberen Unebenheiten (»Stolperfallen«). Wer über Kanten in Höhe von unter drei Zentimetern stolpert, kann in aller Regel nicht auf eine Entschädigung hoffen.

Wie geschah der Unfall?

In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden hatte, war die »3-Zentimeter-Marke« wohl deutlich überschritten. Verhandelt wurde über den Unfall, den eine zum Unfallzeitpunkt 72 Jahre alte Frau erlitten hatte, als sie über eine 3 cm bis 5 cm hohe Kante im Asphalt stürzte, wobei sie sich einen Trümmerbruch am Oberschenkel zuzog.

Das OLG erkannte hier einen Verstoß des für die Erneuerung des Gehwegs zuständigen Bauunternehmens und sprach der Seniorin einen Haushaltsführungsschaden in Höhe von 8.404,63 € sowie 8.000,– € Schmerzensgeld zu (Az. 2 U 437/19).

Wo sollte man besonders vorsichtig sein?

Allerdings gilt die »3-Zentimeter-Marke« nicht grundsätzlich. Paradoxerweise wenden die Gerichte diese Regel nicht an, wenn der Gehweg ohnehin in einem besonders schlechten Zustand ist. Mit einem solchen Fall befasste sich das Oberlandesgericht Brandenburg. Es ging um einen Fußgängerunfall auf einem älteren abgelegenen Gehweg. Hier hatte das Wurzelwerk eines Baumes zu 3 cm hohen Verwerfungen der Betonplatten geführt.

Doch das OLG sah hier die Verkehrssicherungspflicht der zuständigen Gemeinde nicht verletzt und verneinte einen Amtshaftungsanspruch. Das Gericht befand, die Frau habe die Unebenheiten des Gehweges leicht erkennen können. Als Fußgänger müsse man sich den Straßenverhältnissen anpassen und sorgfältig auf den Weg achten (Az. 2 U 29/08).

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgedepot als Herzstück einer Rentenreform zur geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel: weniger Bürokratie, niedrigere Kosten, mehr Renditechancen – und ein Nachfolger für die Riester-Rente mehr

  • [] Bei der Aktivrente sind Selbstständige ausgeschlossen. Der Bund der Steuerzahler hält diese Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich und möchte ein Musterverfahren führen. Dafür wird jetzt ein Kläger gesucht. mehr

  • [] Während die gesetzliche Rente zuletzt deutlich gestiegen ist, sieht die Lage bei der betrieblichen Altersversorgung oft ganz anders aus. Warum wird die Zusatzrente kaum oder gar nicht höher? Weshalb gibt es oft nur 1% mehr im Jahr? Die wichtigsten Fragen mehr

  • [] Angesichts niedriger Sparzinsen suchen viele Anleger nach attraktiven Anlagemöglichkeiten – und landen so nicht selten im Ausland. Dabei stellt sich die Frage: Könnten neben Tagesgeld und Festgeld bei ausländischen Banken auch Fremdwährungskonten eine mehr

  • [] Die Schufa ist gerade in aller Munde und so mancher fragt sich, wie wohl der eigene Schufa-Eintrag aussieht? Wir erklären, wie man eine kostenlose Schufa-Auskunft beantragt, wie man den Schufa-Score verbessern kann und welche Änderungen es bei der Schufa mehr

Weitere News zum Thema