Energiepreise steigen: Was Sie jetzt tun können
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Energiepreise steigen: Was Sie jetzt tun können

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Die Strom-, Gas- und Benzinpreise explodieren. Im August lagen die Importpreise für Erdgas laut Statistischem Bundesamt um gut 177 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Strom kostet an der Strombörse rund 140 Prozent mehr als im Januar 2021.

Für Privathaushalte sieht es nicht ganz so dramatisch aus, doch auch Heizöl und Benzin verteuern sich aktuell so schnell wie seit vielen Jahren nicht. Die Strompreise stiegen laut Statistischem Bundesamt für Haushalte im ersten Halbjahr 2021 um 4,7 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2020. Erdgas verteuerte sich im September 2021 um 5,7 Prozent gegenüber September 2020.

Der Grund für die Preisunterschiede im Großhandel und für Endverbraucher liegt an den langfristigen Verträgen der Energieversorger und daran, dass die Endkundenpreise für Strom und Erdgas teilweise durch Steuern, Netzentgelte bzw. Konzessionsabgabe und EEG-Umlage sowie durch Kosten für Messung und Abrechnung bestimmt werden.

Einige Energieversorger kündigen bereits Lieferverträge

Viele Verbraucher wechseln nun zu Versorgern mit günstigeren Preisen, doch das ist momentan nicht ganz einfach, denn die Energieversorger müssen für Neukunden zusätzliche Mengen im Großhandel bestellen, und das zu derzeit explodierenden Preisen.

Wechseln ist derzeit nicht so einfach: Die um das Vierfache gestiegenen Großhandelspreise haben bereits den Versorger "Otima Energie" in die Insolvenz getrieben. Das ist die erste Unternehmensinsolvenz aufgrund der höheren Preise für Erdgas und Strom. Der Essener Energiekonzern "E.ON" nimmt keine neuen Erdgaskunden mehr an. Die "Deutsche Energiepool GmbH" hat zahlreichen Kunden die Erdgasverträge gekündigt.

Beim Wechsel des Versorgers ist es wichtig, nicht allein auf kurzfristige Rabatte für Neukunden zu achten, sondern auch die Preise für Bestandskunden zu vergleichen.

Fossile Energie muss teuer sein

Umweltpolitisch ist es gewollt, dass die Preise für Energie hoch sind und sogar noch weiter steigen. Ein Teil der Preissteigerungen beruht auf der zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Steuer. Die Verteuerung fossiler Energieträger, die für den Klimawandel verantwortlich sind, soll die Verbraucher zum Umstieg auf regenerative Energieträger wie Sonne, Wind und Wasser sowie Erdwärme und Biogas bewegen.

Um diesen Umstieg und weitere technische Innovationen voranzutreiben, gibt es steuerliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.

Wie werden Photovoltaik und Blockheizkraftwerk gefördert?

Für Photovoltaik-Anlagen gibt es verschiedene Förderwege. Seit 2021 wird Photovoltaik im Zuge von Neubau und Sanierung mit der "Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Die BEG-Förderhöhen orientieren sich am erreichten Effizienzhaus-Standard, für den die Integration erneuerbarer Energien notwendig ist.

Für Photovoltaik ist neben der BEG-Förderung auch der KfW-Kredit 270 möglich. Die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt den laufenden Betrieb der Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre. Zudem fördern alle 16 Bundesländer Solaranlagen und Stromspeicher mit unterschiedlichen Zuschüssen.

Bei einem Erdgas-Blockheizkraftwerk wird die Strompreisvergütung durch das Kraftwärmekopplungs-Gesetz (KWKG) festgelegt. Bei einem Pflanzenöl-Blockheizkraftwerk oder einer Biogasanlage wird die Höhe der Stromvergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt.

Wie sieht die Steuerförderung zur Gebäudemodernisierung aus?

Mit der Anfang 2021 gestarteten "Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude" (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Für 2021 stehen fast sechs Milliarden Euro zur Finanzierung von Haus- und Heizungsmodernisierungen bereit.

PDF Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EstG Bundesfinanzministerium - Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG

Welche billigen Kredite und Zuschüsse gibt es von KfW und BAFA?

Die "Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude" (BEG) integriert die bestehenden Förderprogramme der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" KfW und des "Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" BAFA, u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren".

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik sind seit 1.1.2021 beim BAFA zu beantragen.

Seit 1.7.2021 sind Anträge auf Kreditförderung sowie Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW zu stellen.

Einen umfassenden Förderüberblick gibt  www.co2online.de .

(MS)

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