Für geliefertes Paket kann Abstellung vor Haustür vereinbart werden
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In Covid-Zeiten ist die Lieferung von Waren per Paket enorm angestiegen. Für den Fall, dass der Besteller nicht zu Hause angetroffen wird, kann vereinbart werden, dass das Paket vor der Haustür abgestellt und der Adressat benachrichtigt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befand in einer Entscheidung vom 7.4.2022, dass Verbraucher über die Abstellung des Pakets umgehend (etwa per E-Mail oder SMS) informiert werden müssen (Az. I ZR 212/20).
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale (VZ) NRW gegen den Paketdienstleister GLS. Das Urteil betrifft allerdings nicht nur diesen Dienstleister, sondern stellt auch Regelungen für die gesamte Branche auf. Die VZ hatte gegen eine ganze Reihe von Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von GLS geklagt.
Für geliefertes Paket kann Abstellung vor Haustür vereinbart werden
Die wohl wichtigste betraf die »Abstellgenehmigung«. In den AGB hieß es: »Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist«. Der BGH befand, dass diese Regelung Verbraucher unangemessen benachteiligt, »da sie den Dienstleister nicht verpflichtet, den Empfänger über die erfolgte Abstellung zu informieren und damit in die Lage zu versetzen, die Sendung bald an sich zu nehmen«.
Das Problem liegt auf der Hand: Für einen Paketdienstleister ist es natürlich vorteilhaft, wenn der Bote oder die Botin die Genehmigung erhält, eine Paketsendung beispielsweise vor der Haustür abzustellen. Gleichzeitig ist dies sicherlich für Verbraucher bequem. Immerhin entfällt für sie die lästige Aufgabe, zu bestimmten Zeiten zu Hause zu sein oder das Paket an der nächsten Station des Dienstleisters abzuholen. Allerdings: Nach dem Abstellen vor der Tür besteht natürlich in besonderem Maße eine Diebstahlsgefahr.
Genau das hat wohl auch der BGH gesehen und GLS verpflichtet, den Empfänger umgehend über die abgestellte Lieferung zu informieren. So können Sie als Paketempfänger schnell aktiv werden und das gelieferte Gut sichern, indem Sie sich etwa selbst kurz zu Ihrer Wohnung begeben oder Ihren Nachbarn bitten, das Paket in seine Obhut zu nehmen.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Die Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen wurde in Deutschland zum 1.11.2018 eingeführt. Anlass hierfür war der sogenannte »Dieselskandal«, durch den eine große Zahl von Verbrauchern gleichartig geschädigt wurden.
Durch die Einführung der Musterfeststellungsklage muss nun nicht mehr jeder Verbraucher einzeln klagen. Klagebefugt sind unter anderem die Verbraucherzentralen, der ADAC und der Deutsche Mieterbund.
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(MS)