Besteuerung von Gewinnen aus Gold-Optionsgeschäften
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Die Gewinne aus Optionsgeschäften unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Schwierigkeiten gibt es immer wieder bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrages.
Zusammenfassung
Gewinne aus Gold-Optionsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der BFH entschied, dass der Tausch von Zertifikaten gegen Warrants keinen steuerpflichtigen Gewinn darstellt. Erst bei Ausübung der Warrants und Erhalt des Goldes entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Wird das Gold jedoch erst nach mehr als zwölf Monaten verkauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Inhalt
Bundesfinanzhof entscheidet zu Zertifikaten und Warrants
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mehrere Fälle zu entscheiden, bei denen Anleger zunächst Zertifikate erworben hatten, die auf fallende Goldpreise setzten. Bei Fälligkeit dieser Wertpapiere konnten sie sich entweder für eine Barabfindung oder die Lieferung von Gold-Warrants – also Optionen zum Kauf von Gold – entscheiden. In den verhandelten Fällen wählten die Steuerpflichtigen die Lieferung der Warrants und später, bei deren Ausübung, die Lieferung von physischem Gold.
Verkauf des Goldes & steuerrechtliche Konsequenzen
Dieses Gold verkaufte der Anleger nach mehr als einem Jahr. Damit begann die Auseinandersetzung um die korrekte Versteuerung der Vorgänge. Nach dem Weg durch die Instanzen hatte nun der BFH in mehreren ähnlich gelagerten Fällen das letzte Wort.
Steuerpflicht und Steuerfreiheit
Das ist das Ergebnis: Beim Umtausch der Zertifikate in Warrants ist kein Gewinn angefallen.
Für die Besteuerung ist entscheidend: Der Tausch der Zertifikate gegen Warrants gilt nicht als steuerpflichtiger Gewinn, da der ursprüngliche Kaufpreis der Zertifikate auch als Anschaffungskosten für die Warrants angesetzt wird. Erst bei der Ausübung der Warrants, also beim Erhalt des Goldes, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, der sich aus der Differenz zwischen dem Wert des gelieferten Goldes und den Anschaffungskosten der Warrants ergibt. Dieser Gewinn muss nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG versteuert werden.
Anders verhält es sich, wenn das Gold nach mehr als zwölf Monaten verkauft wird: Ein Gewinn aus dem Verkauf des Goldes nach Ablauf dieser Frist bleibt steuerfrei gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bestätigte der BFH in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az.: VIII R 5/24).
FAQ zur Besteuerung von Gewinnen aus Gold-Optionsgeschäften
1. Sind Gewinne aus Gold-Optionsgeschäften grundsätzlich steuerpflichtig?
Ja, Gewinne aus Gold-Optionsgeschäften unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
2. Fällt bei einem Tausch von Zertifikaten gegen Warrants ein steuerpflichtiger Gewinn an?
Beim Umtausch von Zertifikaten gegen Warrants entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn, da der ursprüngliche Kaufpreis der Zertifikate als Anschaffungskosten für die Warrants gilt.
3. Wie wird der steuerpflichtige Gewinn bei Ausübung der Warrants berechnet?
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert des erhaltenen Goldes und den Anschaffungskosten der Warrants. Dieser Gewinn muss gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG versteuert werden.
4. Bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn das Gold nach mehr als zwölf Monaten verkauft wird?
Ja, wird das physische Gold erst nach Ablauf von mehr als zwölf Monaten verkauft, bleibt der Gewinn aus diesem Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei.
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(MB)