Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte sind Versorgungsbezüge
Zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen (Pensionen) gewährte Zuwendungen und geldwerte Vorteile (Sachbezüge) gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerlich zu den Versorgungsbezügen.

Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte sind Versorgungsbezüge

 - 

Zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen (Pensionen) gewährte Zuwendungen und geldwerte Vorteile (Sachbezüge) gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerlich zu den Versorgungsbezügen.

So werden an Versorgungsempfänger des Bundeseisenbahnvermögens gewährte Fahrpreisvergünstigungen seit 2010 nicht mehr als Bezüge aus einer aktiven Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 EStG (Arbeitslohn), sondern als Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG behandelt.

Die steuerliche Zuordnung als Versorgungsbezüge hat für die betroffenen Pensionäre den Nachteil, dass sie für diese Zusatzleistungen nicht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und nicht den ggf. hierfür gewährten Altersentlastungsbetrag erhalten.

Diese Vorgehensweise wurde leider vom Bundesfinanzhof bestätigt: Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Das gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichens der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden (BFH-Urteil vom 11.3.2020, Az. VI R 26/18).

(AI)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Aktivrente soll einen Anreiz setzen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Nachdem der Bundesrat das Gesetz heute verabschiedet hat, können die Änderungen wie geplant zum 1.1.2026 in Kraftt treten. Wir erklären die neuen Regeln und wer mehr

  • [] Über die Vorabpauschale werden bestimmte Kapitalerträge besteuert, indem auf einen zukünftigen Gewinn bereits jährlich im Voraus pauschale Steuern erhoben werden. Die Vorabpauschale stellt dabei noch nicht die Steuer dar, sondern ist nur der Wert, auf mehr

  • [] Die Grundrente soll langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen einen Zuschlag zur Altersrente bieten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts erklärt, warum das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung berücksichtigt wird und weshalb mehr

  • [] Eine Witwe erhielt seit 1996 eine Witwenrente. Später bekam sie zusätzlich eine eigene Altersrente. Sie hatte jedoch nicht gemeldet, dass sie nun zwei Renten bezieht. Erst viele Jahre später bemerkte die Rentenversicherung dies und forderte über 59.000 mehr

Weitere News zum Thema