Zivildienst
Geld und Sachbezüge, die Zivildienstleistende aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, sind steuerfrei.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 3.5 LStR
Geld und Sachbezüge, die Zivildienstleistende aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, sind steuerfrei.
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