Wehrdienst
Geld und Sachbezüge, die Wehrpflichtige auf Grund des Wehrsoldgesetzes erhalten, sind steuerfreie Einnahmen. Steuerfrei sind auch besondere Zuwendungen, das Dienstgeld und das Entlassungsgeld. Zudem ist die Verdienstausfallentschädigung von einer Besteuerung befreit, jedoch unterliegen diese Bezüge dem Progressionsvorbehalt.
Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag wird während der Wehrdienstzeit des Kindes nicht gezahlt. Jedoch verlängert sich der Anspruch der Eltern auf das Kindergeld/Kinderfreibetrag um die Wehrdienstzeit des Kindes.