Zimmervermietung

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Aus einzelnen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich jedoch Umsatzsteuerbefreiungen. Bei nachfolgenden Leistungen entfällt die Umsatzsteuerpflicht:

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Ferienwohnung

  2. Umsatzsteuer

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 4 UStG