Zimmervermietung
Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Aus einzelnen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich jedoch Umsatzsteuerbefreiungen. Bei nachfolgenden Leistungen entfällt die Umsatzsteuerpflicht: