Witwenrente

Eine Witwenrente bzw. eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Steuerfrei sind Witwenrenten an Kriegswitwen nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

Mit Urteil (Aktenzeichen: III 214/05 (2)) vom 14.2.2006 hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass der Kapitalwert einer Witwenrente erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Ehemann und frühere Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund seiner Beteiligungsquote ein beherrschende Stellung inne hatte. Eine entgültige Entscheidung durch den Bundesfinanzhof steht jedoch noch aus (Aktenzeichen beim BFH: II R 30/06).

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Witwengelder

  2. Ertragsanteil

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 3 EStG