Witwenrente
Eine Witwenrente bzw. eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Steuerfrei sind Witwenrenten an Kriegswitwen nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Mit Urteil (Aktenzeichen: III 214/05 (2)) vom 14.2.2006 hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass der Kapitalwert einer Witwenrente erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Ehemann und frühere Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund seiner Beteiligungsquote ein beherrschende Stellung inne hatte. Eine entgültige Entscheidung durch den Bundesfinanzhof steht jedoch noch aus (Aktenzeichen beim BFH: II R 30/06).