Volontariat

Eine Volontariatstätigkeit, die ausbildungswillige Personen vor Annahme einer voll bezahlten Stelle gegen eine geringe Entlohnung absolvieren, ist grundsätzlich als Berufsausbildung anzuerkennen. Dabei muss das Volontariat der Erlangung einer angestrebten beruflichen Qualifikation dienen und der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen.

Für das Kind, das eine Volontariatstätigkeit ausübt, erhält der Steuerpflichtige das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das volljährige Kind wird jedoch nur dann als Kind anerkannt, wenn seine Bezüge und Einkünfte die Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Bezüge

  2. Kindergeld

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. H 32.5 EStH

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