Übernachtungskosten/Ausland
Übernachtungskosten, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit entstanden sind, können per Beleg als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerklärung angesetzt oder mit dem Pauschbetrag vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Die in den einzelnen Ländern zum Ansatz kommenden Pauschbeträge werden zumeist jährlich vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Nachfolgende Tabelle erhält einige Pauschbeträge die bei Übernachtung in den jeweiligen Ländern zum Ansatz kommen.
Land | Übernachtungspauschalen für 2008, 2009 in Euro |
|---|---|
Belgien | 100 |
Dänemark | 70 |
Frankreich | 100 |
Frankreich (Paris) | 100 |
Italien | 100 |
Österreich | 70 |
Österreich (Wien) | 93 |
Polen | 70 |
Spanien | 105 |
Praxistipp
Die vollständige Liste (Übernachtungspauschbeträge in einzelnen Ländern) kann unter www.bundesfinanzministerium.de mittels Suchwort „Reisekosten“ recherchiert werden. Siehe auch BMF-Schreiben vom 17.12.2008, IV C 6-S 2145/08/10001(Anlage) und BMF-Schreiben vom 17.12.2009, IV C 5 – S 2353/08/10006 (Anlage).
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 9.7 Abs. 3 LStR
R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR
R 9.7 Abs. 2 LStR
R 11 Abs. 8 LStR