Steueroasen
Verweigern Staaten und Gebiete trotz diplomatischer Aufforderungen Auskünfte zu Steuersachen und sind sie zudem nicht bereit, einen dem OECD-Standard entsprechenden Auskunftsverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren, dann gelten diese Staaten als Steueroasen. Allgemein werden Ländere mit keinen oder besonders niedrigen Steuern den Steueroasen zugerechnet.
Unter anderem gehören folgende Länder zu den Steueroasen:
Andorra | Honkong | Panama |
Antigua-Barbuda | Monaco |
|
Bahamas | Jungferninseln |
|
Bahrein | Oman |
|
Bolivien | Kanaren |
|
Welche Länder aktuell als „Steueroasen“ gelten, teilt das Bundesfinanzministerium auf einer „schwarzen Liste der Steueroasen“ mit und dies auf Beschluss der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats.
Der Gesetzgeber hat mit der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) und dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (veröffentlicht am 31.7.2009) besondere Aufzeichungs- und Mitwirkungspflichten für Einkünfte aus sog. „Steueroasen“ erlassen.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung